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Vier Urteile gegen Contergan-Film aufgehoben

10. Apr 2007 12:23, ergänzt 14:19
Prominentes Contergan-Opfer: Bassbariton Thomas Quasthoff.
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Der WDR darf darauf hoffen, seinen Zweiteiler «Nur eine einzige Pille» in näherer Zukunft ausstrahlen zu können. In dem Spielfilm geht es um das durch Contergan ausgelöste Leid.

Im Streit um einen Film zum Contergan-Skandal hat der Westdeutsche Rundfunk (WDR) einen Teilerfolg erzielt. Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) hob im Rechtsstreit um den Fernseh-Zweiteiler am Dienstag vier einstweilige Verfügungen auf. «Der Senat hat bei seiner Abwägung insbesondere brücksichtigt, dass es sich bei dem Spielfilm um ein Kunstwerk handelt, welches nicht den Anspruch erhebt, in allen Details die damaligen Ergebnisse dokumentarisch abzubilden», begründete die Richterin.

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  • Altpapier vom Dienstag 10. Apr 2007 09:43
  • Der Film thematisiert die Affäre um das Schlafmittel Contergan, nach dessen Einnahme tausende Frauen Ende der 50er Jahre missgebildete Kinder geboren hatten. Der Contergan-Hersteller Grünenthal und ein betroffener Anwalt hatten die Sendung des Films im vergangenen Sommer per einstweiliger Verfügung durch das Hamburger Landgericht unterbunden. Sie beanstandeten mehr als ein Dutzend Szenen des Drehbuchs. Mit ihren Berufungen gegen das Urteil waren nun der WDR sowie die Produtionsfirma Zeitsprung erfolgreich.

    Noch in diesem Jahr

    WDR-Fernsehdirektor Ulrich Deppendorf äußerte sich erfreut darüber, dass das Gericht «den Weg für diesen wichtigen Film wieder weitgehend frei» gemacht habe: «Nun ist es auch in Zukunft möglich, zeithistorische Stoffe künstlerisch aufzuarbeiten», sagte er. Die Kölner Produktionsfirma Zeitsprung zeigte sich optimistisch: «Wir gehen fest davon aus, dass wir den Film in diesem Jahr noch zeigen können», sagte Justiziar Mirek Nitsch. Zeitsprung-Geschäftsführer und Produzent Michael Souvignier sagte: «Damit zeigt sich, was wir immer gesagt haben: Unser Film ist im Kern historisch korrekt.» Der Deutsche Kulturrat sprach von einem «ersten Teilerfolg für die Kunstfreiheit».

    Die Vorsitzende Richterin machte aber deutlich, dass sich in dem Konflikt auch die Gegenseite teilweise durchgesetzt habe.

    So sah sich auch die Grünenthal GmbH durch die Urteile und die Einschätzung der Richterin bestätigt. «Es ist uns durch unser juristisches Vorgehen bereits gelungen, mehrere unwahre Schlüsselszenen zu korrigieren oder herausnehmen zu lassen», erklärte Geschäftsführer Sebastian Wirtz. Angesichts noch weiterer anhängiger Gerichtsverfahren sei Grünenthal bereit, sich mit den Filmemachern an den Verhandlungstisch zu setzen.


    Während das Landgericht auf der Grundlage des Drehbuchs entschieden hatte, urteilten die Richter am OLG nach der Ansicht des Films. In diesem waren einige Szenen des Drehbuchs gestrichen oder verändert worden. Insofern habe sich Grünenthal in größerem Umfang durchgesetzt, als es den Anschein habe, meinte die Vorsitzende Richterin am OLG. Gegen die Urteile des OLG sind den nach Angaben des Gerichts keine Rechtsmittel zugelassen. (dpa/AP)

     
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