14.03.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Wer sich in Unterwäsche zeigt, ist selbst schuld
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
In einer Diskothek hatte die Frau sich in Unterwäsche gezeigt. Dass von der Veranstaltung Fotos in einer Zeitung erschienen, war in Ordnung, entschied ein Gericht.
Wer sich bei einer Modenschau in Unterwäsche zeigt, kann nicht mit Schmerzensgeld rechnen, wenn eine Zeitung ohne seine Zustimmung Bilder davon veröffentlicht. Das Landgericht Berlin wies die Klage einer Erzieherin ab, mit der sie vom Verleger einer Zeitung und einem Fotografen eine Entschädigung für den ungenehmigten Abdruck von Fotos verlangte.
Die Klägerin hatte bei einer Dessous- Show in einer Berliner Diskothek mitgemacht. Die Fotos waren später ohne Zustimmung der jungen Frau in einer regionalen Tageszeitung abgebildet worden.
Wer sich als Model an einer Modenschau beteiligt, müsse mit einer Berichterstattung rechnen - «zumal von den Veranstaltern üblicherweise eine Publizität über den anwesenden Personenkreis hinaus angestrebt wird», teilte das Gericht am Mittwoch weiter mit.
Es komme dabei nicht darauf an, welche Art von Kleidung vorgeführt werde. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung möglich. (Aktenzeichen: 27 O 1063/06) (dpa)