14. Mrz 2007 17:47
In einer Diskothek hatte die Frau sich in Unterwäsche gezeigt. Dass von der Veranstaltung Fotos in einer Zeitung erschienen, war in Ordnung, entschied ein Gericht.
Die Klägerin hatte bei einer Dessous- Show in einer Berliner Diskothek mitgemacht. Die Fotos waren später ohne Zustimmung der jungen Frau in einer regionalen Tageszeitung abgebildet worden.Wer sich als Model an einer Modenschau beteiligt, müsse mit einer Berichterstattung rechnen - «zumal von den Veranstaltern üblicherweise eine Publizität über den anwesenden Personenkreis hinaus angestrebt wird», teilte das Gericht am Mittwoch weiter mit.
Es komme dabei nicht darauf an, welche Art von Kleidung vorgeführt werde. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung möglich. (Aktenzeichen: 27 O 1063/06) (dpa)