Paparazzi dürfen nicht alles fotografieren
06.03.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Das Caroline-Urteil widerspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Prominente als Personen der Zeitgeschichte die Veröffentlichung von Fotos mit gewissen Einschränkungen auch ohne ihre Einwilligung hinzunehmen haben. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger hatte das Straßburger Urteil als einen «Freibrief für Zensur» kritisiert.
Der für das Presserecht zuständige sechste Zivilsenat des BGH entschied jetzt, dass die Medien den Informationswert der Berichterstattung über die Privatsphäre Prominenter abwägen müssen, auch wenn es sich rechtlich gesehen um «absolute Personen der Zeitgeschichte» handelt. «Das muss im Grundsatz auch für Personen mit hohem Bekanntheitsgrad gelten, so dass es auch hier eine Rolle spielt, ob die Berichterstattung zu einer Debatte mit einem Sachgehalt beiträgt, der über die Befriedigung bloßer Neugier hinausgeht», erklärte der Bundesgerichtshof.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) kritisierte die Karlsruher Richter und hofft, dass das Bundesverfassungsgericht sich ihrer Meinung nicht anschließt. «Andernfalls könnten Prominente aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft eine Macht über die sie betreffende Berichterstattung gewinnen, die mit einer freiheitlichen Demokratie nur schwerlich vereinbar scheint», sagte der VDZ-Medienpolitik-Beauftragte Christoph Fiedler. (Bundesgerichtshof VI ZR 13/06, 14/06, 50/06, 51/06, 52/06, 53/06)

