06. Mrz 2007 10:53, ergänzt 20:34
Prinzessin Caroline und Ernst August von Hannover wehren sich gegen eine neuerliche Veröffentlichung von Urlaubsfotos. Bei einem entsprechenden Urteil könnten Prominente fortan gegen Pressefotos stärker geschützt sein.
Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag eine Verhandlung über Klagen von Prinzessin Caroline und Ernst August von Hannover gegen die Veröffentlichung von Fotos aus ihrem Urlaub begonnen. Das prominente Ehepaar fordert die Unterlassung eines neuerlichen Abdrucks der Aufnahmen, auf denen die beiden unter anderem auf belebter Straße oder im Sessellift zu sehen sind. In dem Grundsatzverfahren will das Karlsruher Gericht prüfen, inwieweit nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Deutschland ein stärkerer Schutz Prominenter gegen Pressefotos geboten ist.
Nach den Worten der Senatsvorsitzenden Gerda Müller bietet der Fall Anlass, erneut grundsätzlich über das Verhältnis von Privatsphäre und Pressefreiheit nachzudenken. Die Berichterstattung über Prominente habe in den letzten Jahren zugenommen und nehme mitunter «groteske Züge» an. «Prominente haben nicht mehr Rechte als andere Bürger, aber auch nicht weniger.»
Klägeranwältin Cornelie von Gierke plädierte dafür, Prominenten zumindest im Urlaub einen stärkeren Schutz zu gewähren. «Soll es Prominenten verwehrt sein, Jahr für Jahr an denselben Ferienort zurückzukehren, an dem die Presse dann bereits versammelt ist?» (dpa)