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Dieter Bohlen unter Aufsicht

23. Jan 2007 11:33
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Die Medienaufsicht prüft mögliche Verstöße gegen den Jugendschutz durch Bohlens Beleidigungen von «DSDS»-Kandidaten. Das «antisoziale Verhalten» werde als «cool» dargestellt, so der Vorwurf.

Dieter Bohlens grobe wie medienwirksame Sprüche über Kandidaten der Castingshow «Deutschland sucht den Superstar» verstoßen nach Auffassung der Medienaufsicht möglicherweise gegen die Jugendschutzvorschriften.

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Nachdem sich vergangene Woche etliche Politiker und auch Kirchenvertreter über Bohlens «menschenverachtende Äußerungen» beschwert hatten, hat nun die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten ein Prüfverfahren gegen den verantwortlichen RTL wegen «möglicher sozialethischer Desorientierung von Kindern und Jugendlichen» eingeleitet. Dies teilte deren Vorsitzender Wolf-Dieter Ring in München mit.

Falsche Identifikationsfigur

«Beleidigungen und Bloßstellungen der Kandidaten sowie unterstes Sprachniveau kennzeichnen die Kommentare von Jury-Mitglied Dieter Bohlen», heißt es von der Kommission. «Antisoziales Verhalten wird hier von einer Identifikationsfigur wie Bohlen als cool und Erfolg versprechend dargestellt», kritisierte Ring.

Respektlosigkeiten im Umgang miteinander gehörten zur Machart der Sendung. Da es sich nicht um einzelne Entgleisungen, sondern offenbar um eine bewusste Inszenierung durch den Sender handele, habe die Kommission das Prüfverfahren gegen RTL eingeleitet.

Quote oder Entwicklung

Den Sender interessierten diese Vorwürfe zumindest vergangene Woche noch wenig - schließlich sei es nicht Aufgabe der Unterhaltungssendung «DSDS», «Menschen auf den rechten Weg zu bringen und Erziehungsaspekten gerecht zu werden», so RTL-Unterhaltungs-Chef Tom Sänger. Zumindest die Quote gab dem Privatsender recht: Der Marktanteil der ersten Folge der neuen Staffel betrug unter den 14- bis 49-Jährigen 31,3 Prozent.

Entwicklungsschädigende Aussprüche

Bei dem Gremium seien allerdings auch eine Reihe von Beschwerden aus der Bevölkerung eingegangen, eben weil auf Grund der Ausstrahlungszeit von 20.15 bis 21.15 Uhr die Sendung von Jugendlichen ab zwölf Jahren gesehen würde. «Es besteht also ein Problempotenzial hinsichtlich einer Entwicklungsbeeinträchtigung für Kinder und Jugendliche», erklärte Ring das Vorgehen der Kommission.

Ob der Sender tatsächlich gegen die Jugendschutzbestimmungen verstoßen habe, müsse nun für jede Folge einzeln geprüft werden. «Offenbar ist keine der bisherigen Folgen der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen vorgelegt worden», teilte die Kommission weiter mit. (nz)

 
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