09.01.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Das Gebäude der 'Süddeutschen Zeitung'
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Trotz einer Niederlage vor Gericht gegen den «Perlentaucher» geben sich «SZ» und «FAZ» nicht geschlagen: Das Internetangebot mache ihre Lektüre überflüssig, fürchten die Zeitungen.
Die «Süddeutsche Zeitung» und die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» haben Berufung gegen ein Urteil eingereicht, das dem Internetangebot «Perlentaucher» erlaubt hatte, weiterhin Kurzrezensionen aus beiden Zeitungen zu übernehmen und sogar weiterzuverkaufen. «SZ» und «FAZ» sähen weiterhin ihre Rechte verletzt, sagte «SZ»-Sprecher Sebastian Berger am Dienstag der Nachrichtenagentur epd.
(AZ: 2-03 O 172/06)Die Blätter hatten «Perlentaucher» verklagt, weil die Betreiber der Site Zusammenfassungen ihrer Buchkritiken an den Internetanbieter «buecher.de» verkauft hatten. «SZ» und «FAZ» warfen dem «Perlentaucher» vor, mit ihren Inhalten Geld zu verdienen.
Die Frankfurter Richter hatten entschieden, dass «Perlentaucher» weder die Urheberrechte noch Wettbewerbs- oder Markenrechte der beiden Zeitungen verletze. Das Internetangebot nutze die Originalbuchkritiken sekundär, gestalte aber eigene Kurzfassungen der Texte.
Die klagenden Zeitungen bleiben bei der Auffassung, das Angebot von «Perlentaucher» mache die Lektüre ihrer Rezensionen überflüssig. Diese Befürchtung hatten die Richter als «lebensfremd» bezeichnet: Der kulturinteressierte Leser werde sich nicht mit Kurzfassungen zufrieden geben, sondern sich vielmehr angeregt fühlen, sich mit der Originalkritik zu befassen. (nz/epd)