Recherche-E-Mails sind kein Spam
Weiter heißt es im noch nicht rechtskräftigen Urteil: «Auf der einen Seite ist das Interesse des Klägers daran, nicht von unverlangten E-Mails behelligt zu werden, in die Abwägung einzustellen. Auf der anderen Seite ist aber das Recht der Presse zur Informationsbeschaffung durch Art. 5/GG umfassend geschützt. Würde man in der Zusendung jeder Umfrage- oder überhaupt jeder E-Mail einer Redaktion einen rechtswidrigen Eingriff im Sinne des §823/BGB sehen, wäre der Presse die Informationsbeschaffungsmöglichkeit über das Internet fast völlig verwehrt.»
Damit stelle das Gericht «das Recht der Presse zur Informationsbeschaffung gemäß dem Grundgesetz (Artikel 5) über das Interesse eines Klägers, keine unverlangten E-Mails erhalten zu wollen», kommentiert der Verlag das Urteil. (Aktenzeichen: 33 O 11693/06): (nz/ Golem.de)

