netzeitung.deRecherche-E-Mails sind kein Spam

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Justitia (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Justitia
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Die Pressefreiheit wiegt schwerer als der Schutz vor unverlangter E-Mail. Ein Gericht in München hatte über massenhaft Versendetes zu entscheiden.

Nach einem Urteil des Münchener Landgerichts dürfen Journalisten E-Mails mit Recherche-Anfragen versenden. Die Redaktion des Wirtschaftsmagazins «Focus Money» hatte per E-Mail einen Fragebogen an über 9000 Steuerberatungskanzleien, um die besten Berater vorzustellen. Eine der Kanzleien jedoch erwirkte eine Unterlassungsklage gegen das Magazin.

Das Gericht urteilte laut «Focus Money», dass «eine vorzunehmende Interessenabwägung ergibt, dass das Interesse der Beklagten an der Zusendung der streitigen E-Mail überwiegt.»

Weiter heißt es im noch nicht rechtskräftigen Urteil: «Auf der einen Seite ist das Interesse des Klägers daran, nicht von unverlangten E-Mails behelligt zu werden, in die Abwägung einzustellen. Auf der anderen Seite ist aber das Recht der Presse zur Informationsbeschaffung durch Art. 5/GG umfassend geschützt. Würde man in der Zusendung jeder Umfrage- oder überhaupt jeder E-Mail einer Redaktion einen rechtswidrigen Eingriff im Sinne des §823/BGB sehen, wäre der Presse die Informationsbeschaffungsmöglichkeit über das Internet fast völlig verwehrt.»

Damit stelle das Gericht «das Recht der Presse zur Informationsbeschaffung gemäß dem Grundgesetz (Artikel 5) über das Interesse eines Klägers, keine unverlangten E-Mails erhalten zu wollen», kommentiert der Verlag das Urteil. (Aktenzeichen: 33 O 11693/06): (nz/ Golem.de)