FAZ und SZ scheitern mit Perlentaucher-Klage
23. Nov 2006 16:17
 |  Perlentaucher.de | Foto: dpa |
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Im Streit der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» und der «Süddeutschen Zeitung» mit dem «Perlentaucher» hat ein Gericht für das Online-Magazin entschieden. «Wir feiern jetzt erstmal», sagte Mitbegründer Chervel der Netzeitung.
Das Online-Magazin «Perlentaucher» darf Auszüge aus Buchbesprechungen der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (FAZ) und der «Süddeutschen Zeitung» kommerziell verwerten. Das hat das Landgericht Frankfurt am Donnerstag in zwei getrennten Verfahren entschieden. Die Richter wiesen damit die Unterlassungsklagen der beiden Zeitungsverlage zurück. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig (Az. in der Klage der «FAZ»: 2-03 O 172/06).
«Wir sind sehr glücklich», sagte «Perlentaucher»-Mitbegründer Thierry Chervel der Netzeitung. «Das Gericht hat in allen Punkten unserem Rechtsstandpunkt Recht gegeben.» Die Entscheidung entspreche «genau unserem natürlichen Rechtsgefühl».Der Vorsitzende Richter sagte in der mündlichen Urteilsbegründung, es handle sich bei den veräußerten Texten nicht um «eins zu eins»- Dokumentationen der Original-Artikel, sondern um stark verkürzte Zusammenfassungen. An diesen bestehe kein Urheberrecht der Verlage mehr. Auch die Autoren können laut Gericht keine Rechte mehr an den Texten geltend machen, da nach der Erstveröffentlichung in der jeweiligen Zeitung keine Mitteilungspflicht über weitere Veröffentlichungen mehr bestehe.
Die 3. Zivilkammer verneinte schließlich auch Verstöße gegen das Markengesetz sowie die Vorschriften über den unlauteren Wettbewerb. Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt ist möglich.
Zehn bis 15 Zeilen
Die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» und die «Süddeutsche Zeitung» hatten gegen die Betreiber der Site geklagt. Sie werfen «Perlentaucher» vor, ihre Urheber- und Wettbewerbsrechte zu verletzen. Es geht dabei um zehn bis 15 Zeilen lange Zusammenfassungen von Buchrezensionen großer deutschsprachiger Zeitungen, die die Mitarbeiter von Perlentaucher täglich zusammenstellen. «Perlentaucher» verkauft diese gesammelten Kurzrezensionen an den Internet-Buchhändler Buecher.de.Das genau stört FAZ und SZ.
«Eine schöne Seite»
«'Perlentaucher' ist eine schöne Seite. Da waren wir nie kleinlich», hatte Sebastian Berger, Sprecher des «Süddeutschen Verlags» der Berliner Tageszeitung «Tagesspiegel» gesagt. «Aber die Weitergabe an Buecher.de, ohne zu fragen, stört. Die machen mit unserem Inhalt in Verbindung mit unserer Marke ein Geschäft.»
Kooperation erhofft
Chervel hofft, dass die Gerichtsentscheidung FAZ und SZ nicht dazu verleitet, «Perlentaucher weiter schaden zu wollen» und durch die Instanzen zu gehen. Kooperation sei die viel bessere Lösung, so der «Perlentaucher»-Mitbegründer im Gespräch mit der Netzeitung: «Wir verweisen doch durch unsere Kurzrezensionen auf die Qualität der Artikel» aus den Zeitungen sagte er der Netzeitung. Das sei indirekte Werbung für die Blätter.2003 bekam der «Perlentaucher» den Grimme-Online-Award. Mehr als eine halbe Million Leser pro Monat klickt nach Angaben der Site-Betreiber auf perlentaucher.de. (nz)