04.10.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Hans-Martin Tillack
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Wieder ist eine Klage des Ex-Brüssel-Korrespondenten Tillack im Zusammenhang mit einer Recherche über Missmanagement in der EU abgewiesen worden. Er war wegen Rufschädigung vor ein EU-Gericht gezogen.
Hans-Martin Tillack, Reporter des Magazins «Stern», hat einen Rechtsstreit wegen Rufschädigung gegen die EU-Kommission verloren. Das EU-Gericht in Luxemburg wies die Klage auf Schadensersatz in erster Instanz ab.
Die Richter sahen keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Übermittlung von Informationen der EU-Betrugs- Bekämpfungsbehörde «Olaf» an die belgischen Justizbehörden und der von Tillack behaupteten Rufschädigung, die ihm wirtschaftlich schade.
Razzia in Wohnung und BüroAnfang 2002 hatte der Reporter in zwei Artikeln über Fälle von Missmanagement berichtet, die ein EU-Beamter aufgezeigt hatte. «Olaf» suchte daraufhin nach dem Informanten in der Behörde. Dabei wurde der Verdacht geäußert, dass das fragliche Dokument «durch die Bezahlung eines Beamten» an die Öffentlichkeit gelangt sei.
2004 schickten die europäischen Betrugsbekämpfer dann den Staatsanwaltschaften Brüssel und Hamburg Informationen, auf deren Grundlage Tillacks Wohnung und sein Büro wegen des Verdachts auf Korruption und Verletzung des Berufsgeheimnisses durchsucht wurden.
Alle Klagen gescheitertDie EU-Richter betonten nun, dass «Olaf» Tillack und den «Stern» im Zusammenhang mit dem Bestechungsverdacht nicht öffentlich genannt habe. Der Journalist äußerte sich am Mittwoch enttäuscht über das Urteil. «Aber es wird uns helfen im Verfahren gegen Belgien vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg.» Bereits vor mehr als einem Jahr hatten Tillack und das Magazin angekündigt, das Land Belgien verklagen zu wollen.
Mehrere Klagen des Journalisten gegen das Vorgehen der belgischen Polizei bei der damaligen Razzia sind bisher gescheitert. Eine Klage beim EU-Gerichtshof in Luxemburg gegen die EU-Kommission wurde ebenfalls abgewiesen. (nz)