26.09.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Thomas Gruber
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Der ARD-Vorsitzende Gruber hat sich für die Verschiebung des Films «Wut» ins Spätprogramm gerechtfertigt. Die Entscheidung habe er vor allem mit Blick auf Jugendliche getroffen, sagte er.
Der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber hat die Verschiebung des Fernsehfilms «Wut» ins spätere Abendprogramm mit dem Jugendschutz erklärt. Es habe keine andere Möglichkeit dazu gegeben, da die Jugendschutzbeauftragten der ARD einer früheren Ausstrahlung widersprochen hätten, sagte der Intendant des Bayerischen Rundfunks am Dienstag.
Der vom Westdeutschen Rundfunk produzierte Film «Wut» von Züli Aladag handelt vom Schüler Felix, der aus einer liberalen, gut gestellten Familie kommt und vom Anführer einer türkischen Jugendgang drangsaliert wird. Die ARD-Intendanten verschoben den Sendetermin in einer spontanen Konferenz von Mittwoch 20.15 Uhr auf Freitag 22 Uhr also von einer sehr guten auf eine schlechtere Sendezeit.
Der WDR-Intendant Fritz Pleitgen hatte diese Entscheidung öffentlich kritisiert und der ARD mangelnden Mut vorgehalten. «Ich bin über die Entscheidung mehr als bekümmert, ich bin zornig», sagte er der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» am Montag. Jugendschutzgründe wies er mit den Worten ab, «dies ist ein Film für junge Menschen».
Verschiebung als «Selbstverständlichkeit»Gruber dagegen nannte es «müßig», der ARD «fragwürdige Motive» zu unterstellen. «Einhaltung des Jugendschutzes ist kein Zeichen für mangelnde Courage, sondern die selbstverständliche Pflicht eines jeden ARD-Intendanten», sagte er. Die öffentlich-rechtliche Anstalt sei an den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und weitere ARD-weite Richtlinien gebunden.
Gruber sagte, die ARD-Jugendschutzbeauftragten seien bereits in einer Sitzung Ende August übereinstimmend der Ansicht gewesen, dass der Film nicht für eine Ausstrahlung um 20.15 Uhr geeignet sei. Da der WDR trotz diesen Bedenken am ursprünglichen Ausstrahlungstermin festgehalten habe, sei der Fall bei den Intendanten gelandet.
Nach den ARD-Kriterien zur Sicherung des Jugendschutzes dürfe «Gewalt in Spielhandlungen nicht als Mittel der Konfliktlösung propagiert werden», so Gruber. In «Wut» werde jedoch laut den Jugendschutzbeauftragten genau dies getan. (nz)