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Verleger verlangen besseren Informantenschutz

25. Sep 2006 19:01
Helmut Heinen
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Der Zeitungsverleger- Verband möchte Informanten besser geschützt sehen. Die internationale Reaktion auf die Entwicklung der deutschen Pressefreiheit sollte die Politik zum Nachdenken bringen.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat die Politik aufgefordert, den Informantenschutz zu verbessern. Das Thema müsse auf der politischen Tagesordnung bleiben, sagte Verbandspräsident Helmut Heinen beim Deutschen Zeitungskongress am Montag in Rostock.

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«Es geht nicht um ein Sonderrecht zur Befriedigung von partikularen Interessen. Es geht vielmehr um ein Kernelement der Wahrnehmung des Grundrechts auf Presse- und Informationsfreiheit», so Heinen. Es müsse Politiker und Justiz beunruhigen, dass deutsche Durchsuchungs- und Abhöraktionen international auf Kritik gestoßen seien. Die Organisation «Reporter ohne Grenzen» habe Deutschland vom 11. auf den 18. Rang herabgestuft, was die Pressefreiheit betrifft.

Heinen bezog sich mit seiner Kritik nicht nur auf die so genannte «Cicero»-Affäre. Das Politikmagazin hatte im April 2005 in einem Artikel laut Staatsanwaltschaft aus einem internen Papier des Bundeskriminalamtes über den inzwischen toten irakischen Terroristenführer Abu Mussab al Zarqawi zitiert. Auf der Suche nach dem Leck im BKA hatte die Staatsanwaltschaft im September 2005 die Redaktionsräume von «Cicero» und die Wohnung eines Autoren durchsucht und Akten beschlagnahmt. Heinen zufolge gab es auch Abhöraktionen und Durchsuchungen bei der «Wolfsburger Zeitung» und den «Stuttgarter Nachrichten».

Zypries lässt prüfen

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sprach sich dafür aus, die Verbindungsdaten von Journalisten besser vor dem Zugriff von Strafverfolgern zu schützen. Ihr Ministerium ordne derzeit die Vorschriften über verdeckte Ermittlungen neu, sagte sie. Bislang sind nur die Daten von Seelsorgern, Anwälten und Abgeordneten tabu.

Die Grenzen für Durchsuchungen und Beschlagnahmungen seien aber bereits vom Bundesverfassungsgericht aufgestellt worden, sagte Zypries. Daher sei es nicht nötig, sie gesondert ins Gesetz aufzunehmen. (nz)

 
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