Acht öffentliche Rügen vom Presserat
Auch «TV Spielfilm» habe gegen das Trennungsgebot von redaktionellem Inhalt und Werbung verstoßen, entschied das Gremium. Die Zeitschrift hatte in einem Artikel über die Planung einer Werbekampagne mehrfach das beworbene Produkt benannt. Im «Maintaler Tagesanzeiger» sei in Artikeln für die Angebote einer Arztpraxis und eines Reisebüros geworben worden.
Prinzessin Stéphanie von Monaco wurde mit ihrem Ex-Ehemann und der 12-jährigen Tochter am Strand abgelichtet. Das Foto erschien in der «Freizeit Revue», die damit das Recht der 12-Jährigen verletzte. Die Tochter sei keine Person der Zeitgeschichte wie ihre Mutter, daher sei ihr Persönlichkeitsrecht verletzt.
In der «Neuen Presse» aus Hannover wurde über einen fast 30 Jahre zurückliegenden Mord berichtet. Dabei wurde der volle Name des verurteilten Täters genannt. Der Pressekodex verbietet aber im Interesse der Resozialisierung die Namensnennung von Straftätern.
Drei Todesopfer eines Lawinenunglücks und ein Überlebender wurden durch den Abdruck von Fotos in der «Bild»- Zeitung in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt, so der Presserat. Zudem wurden die berufliche Position und der Wirkungsort des Überlebenden genannt, womit der Betroffene für viele Personen identifizierbar wurde.
Die Polizei hatte nach jungen Männern «südländischer Herkunft» gefahndet. Dabei handelte es sich um Deutsche, wie später festgestellt wurde.
Der Beschwerdeausschuss setzt sich aus zwei Kammern mit je sechs Mitgliedern zusammen, die jeweils viermal jährlich tagen. Er prüft eingehende Beschwerden und spricht in begründeten Fällen eine Maßnahme aus.
Insgesamt wurden 73 Beschwerden behandelt. Neben den acht öffentlichen Rügen sprachen die Ausschüsse auch 16 Missbilligungen und 16 Hinweise aus. Der Presserat beschäftigt sich mit der freiwilligen Selbstkontrolle der Printmedien. (nz)

