15.08.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Ausgaben der Zeitschrift "Cicero"
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Den Autoren des Politikmagazins «Cicero» droht definitiv kein Prozess mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat. Ein Brandenburger Gericht verwarf eine entsprechende Beschwerde der Staatsanwaltschaft.
Gegen zwei Journalisten, die im Politikmagazin «Cicero» veröffentlichten, wird es keinen Prozess wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat geben. Wie eine Sprecherin des Brandenburgischen Oberlandesgericht sagte, hätten die Richter die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichtzulassung der Anklage durch das Potsdamer Landgericht verworfen. Zur Begründung hieß es, eine Verurteilung der Journalisten sei nicht wahrscheinlich.
Hintergrund der Anklagen gegen den Auslandschef der Schweizer Zeitung «Sonntagsblick», Johannes von Dohnanyi, und den Autoren Bruno Schirra war ein «Cicero»-Artikel, in dem laut Staatsanwaltschaft aus einem internen Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) über den mittlerweile getöteten irakischen Terroristenführer Abu Mussab al- Sarkawi zitiert wurde.
Geheimnis war bereits verratenDadurch hätten beide am Verrat von Dienstgeheimnissen durch einen BKA-Mitarbeiter mitgewirkt, so der Vorwurf. Aus Sicht des Landgerichts war jedoch zu dem Zeitpunkt, als von Dohnanyi die Informationen zugespielt bekam und sie an Schirra weiterleitete, das Geheimnis bereits verraten. Denn der Bericht sei zuvor bereits einem französischen Journalisten zugegangen. Auch steht laut Gericht das Motiv für die Herausgabe des Berichts nicht fest, da der BKA- Bedienstete, der ihn erstmals herausgegeben hat, nicht ermittelt werden konnte.
Mit ihren Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft im vergangenen September bundesweit für Empörung bei Journalisten- und Verlegerverbänden sowie Politikern aller Parteien gesorgt. Ihre Ermittlungen gegen «Cicero»-Chefredakteur Wolfram Weimer hatte die Behörde Ende Februar - nach ihren Angaben wegen geringer Schuld - gegen Zahlung von 1000 Euro eingestellt. (nz)