Schlappe für Ernst August in Karlsruhe
14.07.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Damit bestätigte eine Kammer des Ersten Senats ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom November 2005, der die Berichterstattung über gravierende Rechtsverstöße Prominenter für zulässig erklärt hatte. Auch die Verfassungsrichter werteten die Berichte nicht als bloße Befriedigung der Neugier, sondern als Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung. Denn dadurch könne die Debatte über Verkehrssicherheit und angemessenes Verhalten im Straßenverkehr angestoßen werden. Berücksichtigt werden dürfe außerdem, dass das Welfen-Oberhaupt schon mehrfach durch eigenes Fehlverhalten in der Öffentlichkeit aufgefallen sei.
Die Karlsruher Richter sahen auch keinen Konflikt mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der sich im Fall von Ernst Augusts Ehefrau Caroline für die Persönlichkeitsrechte Prominenter stark gemacht hatte. Die Rolle der Medien als «Wachhund der Öffentlichkeit», die der Straßburger Gerichtshof betont habe, beschränke sich nicht auf die politische Berichterstattung, befand das Karlsruher Gericht. (nz)

