netzeitung.deSchlappe für Ernst August in Karlsruhe

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Ernst August Prinz von Hannover (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Ernst August Prinz von Hannover
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte der Presse bei der Berichterstattung über Verfehlungen Prominenter gestärkt. Hintergrund ist eine Beschwerde von Prinz Ernst August, die in Karlruhe nicht angenommen wurde.

Mit seiner Klage gegen Berichte über zu schnelles Fahren auf einer französischen Autobahn ist Ernst August Prinz von Hannover nun auch beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss nahmen die Karlsruher Richter seine Beschwerde nicht zur Entscheidung an.

Mehrere Zeitungen hatten im August 2003 wahrheitsgemäß berichtet, dass Ernst August mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und daraufhin mit einem einmonatigen Fahrverbot belegt worden war. Die Verfassungsrichter sahen darin keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts (Az: 1 BvR 565/06 vom 13. Juni 2006).

Damit bestätigte eine Kammer des Ersten Senats ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom November 2005, der die Berichterstattung über gravierende Rechtsverstöße Prominenter für zulässig erklärt hatte. Auch die Verfassungsrichter werteten die Berichte nicht als bloße Befriedigung der Neugier, sondern als Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung. Denn dadurch könne die Debatte über Verkehrssicherheit und angemessenes Verhalten im Straßenverkehr angestoßen werden. Berücksichtigt werden dürfe außerdem, dass das Welfen-Oberhaupt schon mehrfach durch eigenes Fehlverhalten in der Öffentlichkeit aufgefallen sei.

Die Karlsruher Richter sahen auch keinen Konflikt mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der sich im Fall von Ernst Augusts Ehefrau Caroline für die Persönlichkeitsrechte Prominenter stark gemacht hatte. Die Rolle der Medien als «Wachhund der Öffentlichkeit», die der Straßburger Gerichtshof betont habe, beschränke sich nicht auf die politische Berichterstattung, befand das Karlsruher Gericht. (nz)