Das Heft kam am Freitag in den Verkauf. Davor hatten es die Abonnenten schon erhalten. Am Abend sei die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung von Becks Anwälten der Redaktion zugestellt worden, sagte Parteisprecher Kühn. Doch der Verlag habe nicht reagiert. Das besagte Bild sei weiterhin im Internet sichtbar. Deshalb sei jetzt ein «Ordnungsgeld fällig», so Kühn. Gemäß der Unterlassungserklärung könne eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro verhängt werden.Die «Titanic» reagierte mit einem Vermerk auf der Webseite: «Das Heft darf wegen einer einstweiligen Verfügung der Anwälte Kurt Becks gegen den Titanic-Verlag nicht vertrieben werden.» Deshalb sei die Juli-Ausgabe «leider nicht lieferbar».