netzeitung.deZeitungsverleger rügen Eingriff in Pressefreiheit

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SWR-Intendant Peter Voß (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe SWR-Intendant Peter Voß
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen drei Journalisten. Sie sollen Beihilfe zum Verrat von Dienstgeheimnissen geleistet haben. Es geht dabei um SWR-Intendant Voß. Zeitungsverleger erinnert das an «Gebaren totalitärer Regime».

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat gegen ein Ermittlungsverfahren gegen einen Journalisten der «Stuttgarter Nachrichten» protestiert. Es sei ein schwerer Eingriff in die Pressefreiheit, wenn die Staatsanwaltschaft Journalisten verfolge, nur weil diese ihrem Beruf nachgingen und die Öffentlichkeit informierten, sagte BDZV-Präsident Helmut Heinen am Dienstag in Berlin.

Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden ermittelt gegen den Chefreporter der Zeitung, Frank Krause, wegen des Verdachts der Beihilfe zum Verrat von Dienstgeheimnissen. Gleiche Ermittlungen wurden auch gegen zwei Mitarbeiter der «Stuttgarter Zeitung» eingeleitet.

Die drei Journalisten stehen unter Verdacht, seit sie umfangreich, gestützt auch auf interne Informationen, über Untreue-Ermittlungen gegen SWR-Intendant Peter Voß und andere berichtet hatten. Dies sei ihre Aufgabe, so Heinen. Der Staatsanwaltschaft gehe es aber darum, einen Journalisten einzuschüchtern, damit dieser seine Informationsquellen preisgebe. Es sei beschämend, dass Journalisten, die über mögliche Vergehen oder Verfehlungen berichteten, befürchten müssten, wegen der Anstiftung zum Verrat von Dienstgeheimnissen verfolgt zu werden.

Heinen sagte, solche Methoden erinnerten ihn «an das Gebaren totalitärer Regime», die mit Pressefreiheit nicht viel im Sinne hätten.

Wie Heinen hatte sich auch der von den Untreue-Ermittlungen betroffene SWR-Intendant Voß am Dienstag dafür eingesetzt, dass über seinen Fall frei berichten werden darf. Journalisten müssten «ohne Wenn und Aber» die Möglichkeit behalten, zu recherchieren und ihre Quellen zu schützen. Die Pressefreiheit sei selbst dann zu schützen, wenn sie ihre Schattenseiten offenbare und als Resultat von veröffentlichten Indiskretionen etwa Beschuldigte vorverurteilt würden.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob sich der Intendant und andere SWR-Mitarbeiter der Untreue gegen seinen Sender schuldig machten, als Voß' 60. Geburtstag im Januar 2001 im Nobelhotel «Bühlerhöhe» gefeiert wurde. Die entstandenen Kosten waren dem Hotel später vom SWR unter anderen Rechnungsangaben in der Größenordnung von 25.000 Euro erstattet worden.

Voß betonte jetzt nochmals, er sehe nicht den geringsten Anlass, sich für die Geburtstagsfeier zu genieren. Die Veranstaltung mit mehr als 140 offiziellen Gästen habe seine Lebensleistung als Journalist, Publizist und Intendant würdigen sollen und sei keine «Privatfete» gewesen. Seiner Überzeugung nach hätten weder er noch seine Mitarbeiter eine Straftat begangen. (epd)