netzeitung.deTeilerfolg von Ex-Sportchef Emig gegen HR

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Jürgen Emig (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

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Der Hessische Rundfunk hatte seinem früheren Sportchef Emig gekündigt, als dieser in Untersuchungshaft saß. Ein Gericht hat nun formelle Fehler dabei entdeckt.

Der Hessische Rundfunk hat im arbeitsrechtlichen Streit mit seinem früheren Sportchef Jürgen Emig eine Teilniederlage erlitten. Das Arbeitsgericht Frankfurt erklärte am Mittwoch zwei der insgesamt drei ausgesprochenen Kündigungen aus formellen Gründen für unwirksam.

Vor den im Juli 2005 ausgesprochenen so genannten Verdachtskündigungen habe der Sender die erforderliche Anhörung Emigs nur «unzureichend durchgeführt», sagte die Richterin Tanja Eichner zur Begründung. Die Verhandlung über die dritte Kündigung setzte das Gericht aus, bis das strafrechtliche Verfahren gegen Emig und der Rechtsstreit um die beiden vorangegangenen Kündigungen abgeschlossen sind.
HR-Intendant zeigt «kein Verständnis»
Emigs Verteidiger Wolfgang Strba wertete die Entscheidung des Gerichts als «großen Teilerfolg». Der Intendant des Hessischen Rundfunks, Helmut Reitze, zeigte dagegen «kein Verständnis» für die Entscheidung. Man werde sehr nachdenklich, «wenn die Untersuchungshaft wegen Verdachts auf Untreue, Betrug und Bestechlichkeit, unter anderem zu Lasten des eigenen Arbeitgebers, nicht als Grund für eine Verdachtskündigung ausreicht», sagte Reitze. Nach der schriftlichen Urteilsbegründung werde der Sender entscheiden, ob er in Berufung gehe.

Der Sender hatte Emig fristlos gekündigt, weil sich dieser nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft verschiedener Straftaten schuldig gemacht hatte, darunter Betrug, Untreue und Bestechlichkeit. Emig soll demnach über eine zwischengeschaltete Agentur mehr als 400.000 Euro Schmiergeld von Sportveranstaltern und Sponsoren erhalten haben, um im Gegenzug länger als üblich über bestimmte Sportereignisse im Hessischen Rundfunk zu berichten. (nz)