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Regisseure wollen Werbepausen bestimmen

25. Apr 2006 14:42
TV-Sender in Schweden müssen künftig für Werbeunterbrechungen den Filmemacher um Erlaubnis fragen. Der Regie-Verband und der Deutsche Kulturrat prüfen, ob dies auch in Deutschland gelten könnte.

Der Deutsche Kulturrat erwägt, gegen Werbeunterbrechungen in Fernsehfilmen juristisch vorzugehen. Hintergrund ist die Entscheidung eines schwedischen Gerichts, das die Reklamepausen in Spielfilmen als Urheberrechtsverletzung gegenüber dem Regisseur wertete. «Wir werden prüfen, ob das auch in Deutschland geht. Es ist eine interessante Option für mehr künstlerische Qualität, sagte Heinrich Bleicher-Nagelsmann, Sprecher der Sektion Film und Medien im Deutschen Kulturrat, der «Bild»-Zeitung.

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Der Bundesverband Regie forderte, dass auch in Deutschland für Werbepausen in Spielfilmen die Zustimmung des jeweiligen Filmemachers eingeholt worden sollte. Der Regisseursverband prüfe die Übertragung des Urteils auf deutsche Regisseure, sagte Verbandsgeschäftsführer Steffen Schmidt-Hug.

Er betonte, der Berufsverband der Film- und Fernsehregisseure habe nichts gegen kommerzielle Fernsehsender, schließlich habe sich die duale Rundfunklandschaft in Deutschland bewährt. Gleichwohl müsse gewissen Missständen bei der Werbung Einhalt geboten werden. Viele Zuschauer seien nicht nur durch den Umfang der Werbung genervt, sondern verlören durch die Art der Werbung auch den roten Faden der Handlung.

Hovrätt und Sjöman gegen TV4

Schmidt-Hug wies darauf hin, dass Regelungen der EU nur die Länge der Werbepausen begrenzen würden. Sie sagten jedoch nichts über den Zeitpunkt und die Art der Werbung. Eine Zustimmung der Regisseure zur Werbeunterbrechung wäre auch im Interesse der Zuschauer sinnvoll. Der Regisseur habe so zumindest die Chance, die Ausstrahlung seines Werkes mit der Werbung so zu verbinden, dass sich die dramaturgischen Brüche in vertretbaren Grenzen halten. Der Filmregisseur müsse nicht nur als Schöpfer seines Werkes, sondern auch «als Anwalt des Publikums» bei der Ausstrahlung des Films zu seinem moralischen Recht kommen, argumentiert der Regisseursverband.

Das Obergericht in Stockholm hatte erklärt, durch die Unterbrechung eines Spielfilms durch Reklamepausen werde das Urheberrecht des Regisseurs verletzt. Geklagt hatten die schwedischen Regisseure Svea Hovrätt und Vilgot Sjöman gegen den Fernsehsender TV4 und in zweiter Instanz gewonnen. Nach dem Urteil brauchen die Sender künftig die Erlaubnis des Inhabers des Urheberrechts, falls sie den Film unterbrechen wollen. (nz)

 
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