Presserat billigt Karikaturen-Nachdruck
02.03.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Religionsgemeinschaften und ihre Mitglieder müssten «auch scharfe» Kritik ertragen. Zwar gebe es Grenzen für Satire und Karikaturen. Die seien jedoch im vorliegenden Fall nicht überschritten worden.
Nach Ansicht der Kritiker überschritt der Abdruck das für eine Dokumentation vertretbare Maß. Verwiesen wurde auf Ziffer zehn des Pressekodex, unter der es heißt: «Veröffentlichungen in Wort und Bild, die das sittliche oder religiöse Empfinden einer Personengruppe nach Form und Inhalt wesentlich verletzen können, sind mit der Verantwortung der Presse nicht zu vereinbaren.» Einen Verstoß gegen diesen Grundsatz sieht der Presserat jedoch nicht.
Der «Express» hat nach Ansicht der Beschwerdekammer gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen, als er über den Tod einer 49-jährigen Frau sowie über Gutachten eines medizinischen Dienstes berichtet, der eine Einstufung der Frau in Pflegestufe 2 abgelehnt hatte. Die Darstellung erwecke den Eindruck, die Gutachten stünden in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Tod der Frau. Ein solcher Zusammenhang sei aber durch Tatsachen nicht begründet gewesen, urteilte die Kammer.
Die Kritik an der «Thüringer Allgemeinen» bezieht sich auf die Berichterstattung über einen Missbrauchsprozess. Die Zeitung habe schwere Vorwürfe gegen öffentliche Einrichtungen und deren Mitarbeiter erhoben oder sie in den Verdacht schweren Fehlverhaltens gerückt. Das sei jedoch nicht hinreichend durch Tatsachen untermauert gewesen. Die Journalisten hätten das Wahrheitsgebot und die Sorgfaltspflicht verletzt sowie ehrverletzende Behauptungen aufgestellt, begründete die Kammer die Rüge. (nz)

