27. Feb 2006 14:36, ergänzt 16:04
Der eine will sich «nicht den Mund verbieten» lassen, der andere sieht sein Persönlichkeitsrecht verletzt: Im März wird über eine Klage des Publizisten Broder entschieden. «Der Mann hat mich beklaut», sagte er der Netzeitung.
Der Berliner Publizist Henryk M. Broder hat vor dem Landgericht Berlin den Dortmunder Künstler und Frührentner Erhard Arendt verklagt. Es geht um satirische Darstellungen im Internet. «Der Mann hat mich beklaut», sagte Broder der Netzeitung. Offenbar halte es der Mann «auch für ein Grundrecht, mich beklauen zu dürfen». Mehr wolle er allerdings nicht sagen: «Ich kann mich nicht zu jedem Psychopathen äußern», so der Publizist im Gespräch mit der Netzeitung.Arendt, der im Internet ein - optisch sehr eng an die Homepage Broders angelehntes - «Palästina-Portal» betreibt, hatte Broder dort kritisiert und dazu Zitate des Journalisten gestellt. Wie die «Welt am Sonntag» berichtet, hatte der Dortmunder zudem von Broder montierte Foto-Collagen (Elfriede Jelinek als Hamster in einem Laufrad) umgebaut und ein Bild Broders eingefügt.
Der Publizist fühlte sich laut dem Bericht sich in seinem Persönlichkeits- und Urheberrecht verletzt und erwirkte eine Einstweilige Verfügung. Hintergrund des Streits ist laut einer Pressemitteilung des Dortmunder Frührentners «die Auseinandersetzung über den Nahost-Konflikt». Broder habe sich «als Verteidiger der israelischen Regierung profiliert und greift deren Kritiker scharf an».
Arendt schreibt, er habe «die satirischen Collagen längst aus dem Netz genommen und Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert». Dennoch lasse «Spiegel»-Autor «seine Anwälte mit ungewöhnlicher Aggressivität» vorgehen. Arendt ist sich sicher: «Dahinter steckt die Absicht, mich mundtot zu machen.».
Diesen Verdacht sieht der Künstler in einer «juristischen Finte der Broder-Anwälte» bestätigt: «Im Hauptverfahren haben sie den Streitwert mit 76.000 Euro besonders hoch angesetzt, um Anwalts- und Gerichtskosten weiter in die Höhe zu treiben», behauptet er in seiner Pressemitteilung. Er bleibe jedoch hart: «Ich lasse mir nicht den Mund verbieten. Es kann nicht gerecht sein, wenn jemand seine Mitmenschen mit Beschimpfungen traktiert und gleichzeitig satirische Kritik daran verbieten lassen kann!» Anfang Januar hat das Landgericht Berlin unter dem Aktenzeichen 16 O 1015/05 das Hauptverfahren eröffnet. Mit einer Entscheidung ist im März zu rechnen. (nz)