14.02.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Fünf Monate nach der Durchsuchung beim Magazin «Cicero» drohen dem Chefredakteur und einem Autoren Anklagen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.
Das Potsdamer Landgericht unterstützt die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat gegen die Zeitschrift «Cicero». Die Richter erklärten die Durchsuchungen bei dem Potsdamer Magazin und in der Privatwohnung des Berliner Journalisten Bruno Schirra im September 2005 für rechtens, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Benedikt Welfens. Offen sei, ob Anklage erhoben werde. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen», sagte Welfens.
Ermittelt wird weiterhin wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat gegen «Cicero»-Chefredakteur Wolfram Weimer, den Journalisten Schirra und den Auslandschef der Schweizer Zeitung «Sonntagsblick», Johannes von Dohnanyi. Die Ermittler werfen Weimer und Schirra vor, in der «Cicero»-Ausgabe vom April 2005 aus einem internen Auswertungsbericht des Bundeskriminalamtes (BKA) über den irakischen Terroristenführer Mussab al Zarqawi zitiert zu haben.
Von Dohnanyi, so die Staatsanwaltschaft, soll den BKA-Bericht an Schirra weitergeleitet haben. Alle drei hätten demnach am Verrat von Dienstgeheimnissen durch einen BKA-Mitarbeiter mitgewirkt. Durch die Veröffentlichung in «Cicero» seien wesentliche Interessen der Bundesrepublik erheblich beeinträchtigt worden. Mit ihren Ermittlungen hatte die Potsdamer Staatsanwaltschaft im vergangenen September bundesweit für Kritik bei Journalisten- und Verlegerverbänden sowie Politikern aller Parteien gesorgt.
Schwerwiegender VerstoßDie Staatsanwaltschaft hatte am 12. September 2005 die Redaktionsräume des Magazins in Potsdam und die Wohnung des «Cicero»-Autors in Berlin durchsucht und Akten und Datenträger beschlagnahmt. Nach Überzeugung des Potsdamer Landgerichts, dem Beschwerden von Schirra und Weimer gegen diese Durchsuchungen vorlagen, waren die «relevanten Geheimnisse erheblich für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland». Daher scheine die Verletzung dieser Dienstgeheimnisse besonders schwerwiegend, zitierte Welfens aus dem Beschluss. Damit habe das Gericht den von uns erkannten Anfangsverdacht eindeutig bestätigt.»
Laut Welfens steht noch nicht fest, ob Anklage erhoben wird. «Wir müssen uns aber bis zum 12. März entscheiden, weil sonst die Verjährung droht.» Wegen der «Cicero»-Affäre musste sich der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) im Oktober vor dem Innenausschuss des Bundestags rechtfertigen. Schily hatte die Ermittlungen, die auf eine Anzeige des BKA zurückgehen, formal genehmigt.
Grüne legen Gesetzesentwurf vorAls Reaktion auf die «Cicero-Durchsuchung legten die Grünen im Bundestag einen Gesetzentwurf vor. Dieser sieht laut Pressemitteilung vor, dass Journalisten künftig im Zuge ihres Jobs zur Verletzung des Dienstgeheimnisses anstiften oder Beihilfe leisten dürfen.
Auf diese Weise, so die Grünen, werde das Zeugnisverweigerungsrecht und damit der Quellen- und Informantenschutz gewährleistet. (nz)