14.12.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Nutella
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Prinzipiell hat die Rundfunk-Aufsicht nichts gegen eine Jubiläumssendung einzuwenden. Die Nutella-Geburtstagsshow auf RTL2 ging den Medienwächtern aber doch zu weit.
Der Privatsender RTL2 muss wegen Schleichwerbung ein Bußgeld von 45.000 Euro zahlen. Grund sei die Ausstrahlung der Sendung «Nutella - Die Geburtstagsshow» am 11. Juni dieses Jahres, teilte die für den Münchner Sender zuständige Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR) am Mittwoch mit.
Bei der beanstandeten Sendung sei die Trennung von redaktionellen Inhalten und werblicher Präsentation nicht eingehalten worden. Das Produkt sei in den Vordergrund gerückt worden, ohne dass dies programmlich-dramaturgisch notwendig gewesen wäre. Die Sendung diente offenkundig Werbezwecken und sei daher geeignet gewesen, «die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen (Werbe-)Zweckes irrezuführen».
In der Show erzählten Prominente von ihren Erfahrungen und ihren Vorlieben im Zusammenhang mit Nuss-Nougat-Cremes. Das Jubiläum eines Produktes könne eine Sendung über und rund um das Produkt rechtfertigen. Gerade hier müsse es aber eine eindeutige Trennung von redaktionellen Inhalten und werblicher Präsentation geben, fordert die Landesmedienanstalt. (nz)