25.11.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Berliner Verlag
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Aus kartell-rechtlicher Sicht gibt es keine Einwände gegen den Verkauf des Berliner Verlages an britisch-amerikanische Finanzinvestoren. Die Behörde stimmte dem Geschäft zu.
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der Berliner Verlags durch die US-Investmentgesellschaft Veronis Suhler Stevenson International (VSS) und die britische Mecom genehmigt. «Der geplante Zusammenschluss führt nicht zur Begründung oder Verstärkung marktbeherrschender Stellungen auf den relevanten Märkten», sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge am Freitag in Bonn. Von dem Zusammenschluss betroffen sind die Lesermärkte für Abonnement-Tageszeitungen, Straßenverkaufszeitungen und Stadtmagazine sowie der Anzeigenmarkt für Zeitungen im Raum Berlin.
Weder VSS noch Mecom seien direkt oder indirekt über Unternehmensbeteiligungen auf den relevanten Märkten tätig. Auch bestehen keinerlei Rückkaufsrechte oder Ähnliches zugunsten von Holtzbrinck, so dass das Fusionsvorhaben habe freigegeben werden können, teilte das Kartellamt mit.
Die Entscheidung des Holtzbrinck-Konzern, den Berliner Verlag an ausländische Finanzinvestoren zu verkaufen, hatte für heftige Diskussionen in der Medienbranche gesorgt. Die Chefredakteure von im Verlag erscheinenden Blätter, Uwe Vorkötter von der «Berliner Zeitung» und Hans-Peter Buschheuer vom «Berliner Kurier», hatten das Vorhaben öffentlich kritisiert. Sie fürchteten um die journalistische Qualität infolge von Sparmaßnahmen, die Mitarbeiter um ihre Arbeitsplätze.
Holtzbrinck trennte sich vom Berliner Verlag, da das Kartellamt zuvor eine Fusion mit dem ebenfalls zum Unternehmen gehörenden «Tagesspiegel» untersagt hatte. (nz)