netzeitung.deARD-Intendant: Bußgelder nur für Privatsender

 Herausgeber: netzeitung.de

ARD-Vorsitzender Thomas Gruber (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe ARD-Vorsitzender Thomas Gruber
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Die Bundesländer wollen darüber beraten, ob künftig auch ARD und ZDF bei Verstößen gegen das Schleichwerbeverbot Strafe zahlen müssen. Der ARD-Vorsitzende Gruber favorisiert andere Maßnahmen.

Der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber wendet sich gegen medienpolitische Überlegungen, bei Schleichwerbung künftig auch öffentlich-rechtliche Sender mit einem Bußgeld zu belegen. Damit würden Gebührengelder kassiert und die «vollkommen unschuldigen Zuschauer» auf dem Umweg bestraft, sagte Gruber, Intendant des Bayerischen Rundfunks, im Interview mit dem Nachrichtendienst epd.

Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Bundesländer, Kurt Beck (SPD), will auf der Kommissionssitzung am 29. September in Mainz den Vorschlag zur Diskussion stellen. Bislang sieht der Rundfunkstaatsvertrag Bußgelder nur für Privatsender vor. Sie können mit einer Strafe von bis zu 500.000 Euro belegt werden, sollten sie unerlaubtes Product- oder Themen-Placement ausstrahlen.

Aus «Marienhof»-Affäre gelernt
Diese Gesetzesbestimmung auf ARD und ZDF auszudehnen, hält Gruber für «absurd». Der ARD-Senderverbund habe aus der «Marienhof»-Affäre gelernt und selbst weit reichende Konsequenzen gezogen. In der ARD-Fernsehserie waren über Jahre hinweg - nach Aussage des Senders ohne dessen Wissen - gegen Bezahlung kommerzielle, aber auch politische Botschaften untergebracht worden.

Jetzt müsse die Glaubwürdigkeit der ARD wieder hergestellt werden, betonte der ARD-Intendant. Die eigenen Programme müssten neutral sein und dürften sich nicht «ökonomischen Partikularinteressen dienstbar» machen.

«Das muss jeden Tag glaubhaft im Programm vermittelt werden», sagte Gruber. «Das A und O ist unsere Glaubwürdigkeit.»

«Hygiene in redaktioneller Auswahl»
Als Gegenmaßnahme gegen Kommerztendenzen nannte Gruber den generellen Verzicht auf Produktionskostenzuschüsse. Dies werde jetzt zu einer «gewissen Hygiene in der redaktionellen Auswahl» führen.

Es könne sein, dass aus Geldgründen bestimmte Sportarten in der ARD oder in den Dritten Programmen nicht mehr stattfinden könnten, so Gruber. Ein größerer Programmausfall drohe deshalb nicht. Wie viel Geld durch den Generalverzicht in den Senderkassen fehle, könne nicht beziffert werden. In der Zukunft werde es nicht mehr möglich sein, dass ein Sportverband seine Wettbewerbe ins Fernsehprogramm bringe, nur weil er für die Übertragung einen Zuschuss zahle. (nz)