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Gericht erlaubt SPD Beteiligung an Privatsendern

06. Sep 2005 23:39
Inge Wettig-Danielmeier
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Das niedersächsische Verfassungsgericht hat das Landesmediengesetz teilweise für nichtig erklärt. Das Verbot der Teilhabe von Parteien an privaten Rundfunksender gehe zu weit, so die Richter.

Die SPD hat im Dauerstreit um ihre Beteiligung an Medienunternehmen vor dem niedersächsischen Verfassungsgericht einen Erfolg errungen. Der Staatsgerichtshof in Bückeburg gab einer Klage der niedersächsischen SPD-Landtagsfraktion statt und hob das seit 2003 in dem Land geltende weitgehende Verbot der Beteiligung von Parteien an privaten Rundfunksendern auf.

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Betroffen von dem Verbot war nur die SPD. Sie war über einen 20-prozentigen Anteil am hannoverschen Verlagshaus Madsack indirekt an Privatsendern beteiligt.

Laut Urteil des Staatsgerichtshofes ist das niedersächsische Landesmediengesetz, das die Beteiligungen von Parteien an Privatsendern auf ein Minimum begrenzt, in diesem Punkt nicht mit der von Grundgesetz und Landesverfassung garantierten Rundfunkfreiheit vereinbar. Die Regelung sei verfassungswidrig und daher nichtig.

Nach den Worten des Vorsitzenden Richters Manfred-Carl Schinkel gilt die Rundfunkfreiheit auch für Parteien. Zwar dürfe der Gesetzgeber deren Einfluss auf Rundfunksender begrenzen, um die Unabhängigkeit und Meinungsvielfalt der Sender zu gewährleisten. Er dürfe die Parteien aber nicht «von der Gestaltung eines die Meinungsvielfalt sichernden Rundfunkkonzepts» ausschließen.

Auch hessisches Mediengesetz fraglich

SPD-Schatzmeisterin Inge Wettig-Danielmeier kündigte nach dem Urteil an, die Partei werde die Stilllegungen ihrer indirekten Beteiligungen an drei niedersächsischen Rundfunksendern «wieder rückgängig machen». Nach den vom niedersächsischen Staatsgerichtshof angelegten Maßstäben seien auch die noch schärferen Regelungen des hessischen Landesmediengesetzes verfassungswidrig. Das Gesetz untersage jegliche indirekte Beteiligung von Parteien an Privatsendern. SPD-Abgeordnete würden nun dagegen klagen.

Bedeutung habe das Urteil auch für die Zeitungsbeteiligungen der SPD, so die SPD-Schatzmeisterin. Es zeige, «dass alle Bemühungen von CDU und FDP, unsere Zeitungsbeteiligungen zu enteignen, verfassungswidrig sind.»

Die SPD-Minderheitsbeteiligungen an Medien bieten der Partei laut Wettig-Danielmeier einen teilweisen wirtschaftlichen Ausgleich für das höhere Spendenaufkommen von CDU und FDP. (nz)

 
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