01.09.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Das ZDF weigert sich, Wahlwerbung der Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands zu zeigen. Zu Recht, wie ein Gericht befand.
Das ZDF muss einen Wahlwerbespot der Anarchistischen Pogo-Partei Deutschlands (APPD) nicht ausstrahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz am Donnerstag im Eilverfahren entschieden. Der Spot, in dem eine anarchistische Orgie mit Gewalt, entwürdigender Sexualität, Alkohol- und Drogenmissbrauch gezeigt werde, verstoße gegen die Menschenwürde und den Jugendschutz, urteilte das Gericht.
Der Spot könne die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefährden - zumal nicht deutlich werde, dass die Partei die gezeigten Zustände anprangere. Vielmehr entstehe der Eindruck, «dass der halbnackte Kanzlerkandidat der Partei die gezeigten Exzesse genieße», heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Zweifelhaft sei bereits, ob es sich inhaltlich überhaupt um Wahlwerbung handele: Der Ausruf «Wählt APPD!» werde durch die Endeinblendung «Eure Stimme für den Müll» wieder aufgehoben.
Das Gericht folgte mit dem Verbot der Auffassung des ZDF, das die Ausstrahlung der Wahlwerbesendung aus inhaltlichen Gründen abgelehnt hatte.
Die APPD, nach eigener Beschreibung «die Partei des Pöbels und der Sozialschmarotzer», hatte dagegen vorgebracht, sie versuche, durch drastische Ausdrucksweisen das Selbstbewusstsein derjenigen zu stärken, die am Rande oder bereits außerhalb der Gesellschaft stünden.
Der Anwalt der Partei, Christian Dreher, kündigte an, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen. «Notfalls gehen wir bis vors Bundesverfassungsgericht», sagte Dreher der Nachrichtenagentur dpa. Die APPD will den Spot nun in einer gekürzten Fassung senden lassen. (nz)