22.06.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Hier durfte man Caspar sehen: Claudia Schiffer mit 'ihrem' Quelle-Katalog
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Auf Werbefotos zeigt Claudia Schiffer ihren Sohn Caspar gerne vor. Gegen Paparazzi-Bilder zog das Model nun bis vor den Bundesgerichtshof - und gewann.
Claudia Schiffer hat sich im Kampf gegen Paparazzi-Fotos vor dem Bundesgerichtshof (BGH) durchgesetzt. Das Gericht wies die Beschwerden mehrerer Verlage gegen vorangegangene Entscheidungen des Hamburger Oberlandesgerichts zurück, so Schiffers Anwalt Matthias Prinz.
Kein «zeitgeschichtlicher» UnfallIn dem Verfahren ging es um Bilder, die im Mai 2003 nach einem Autounfall entstanden waren und Schiffer mit ihrem Sohn Caspar zeigten. Die Fotos waren unter anderem in den Zeitschriften «Neue Revue», «Das neue Blatt» und «Vida» des Heinrich Bauer Verlages veröffentlicht worden. Mehrere Hamburger Gerichte hatten entschieden, dass der Unfall kein Ereignis der Zeitgeschichte sei, das eine Veröffentlichung der Fotos hätte rechtfertigen können. Diese Ansicht wurde vom BGH bestätigt.
Es handele sich um Fotos aus dem geschützten Privatleben von Claudia Schiffer, betonte Anwalt Prinz. «Die Entscheidungen bestätigen den Trend der Rechtsprechung, Eltern und ihre Kinder konsequent vor der Verfolgung durch Paparazzi zu schützen», sagte er. Mit der Entscheidung, gemeinsam mit ihrem Sohn für Werbefotos und einen TV-Werbespot zu posieren, hatte das Fotomodel ihr Privatleben allerdings mehrfach gewinnbringend vermarktet. (nz)