netzeitung.deARD und ZDF verstoßen im Internet gegen Wettbewerbsrecht

 Herausgeber: netzeitung.de

Der Streit zwischen EU und den öffentlich-rechtlichen Sendern spitzt sich zu. Einem der Netzeitung vorliegenden Brief zufolge findet ein hoher EU-Beamter klare Worte.

Die Online-Angebote von ARD und ZDF verstoßen offenbar gegen das EU-Wettbewerbsrecht. Diese Einschätzung äußerte der Leiter der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission, Philipp Lowe, im Gespräch mit den Intendanten von WDR und ZDF, Fritz Pleitgen und Markus Schächter, wie aus einem der Netzeitung vorliegenden Schreiben hervorgeht.

In dem Brief informieren Pleitgen und Schächter das Bundesfinanzministerium, die Kulturstaatsministerin Christina Weiss sowie die rheinland-pfälzische Landesregierung über ihr Treffen mit Lowe am 22. November in Brüssel. Lowe erklärte demnach, die Kommission sei der Meinung, dass Online-Inhalte von ARD und ZDF «über das wettbewerbsrechtlich erträgliche Maß hinausgehen». Konkrete Beispiele habe er jedoch nicht genannt.
Verhaltenskodex
Die Kommission will noch in diesem Jahr über eine entsprechende Beschwerde des deutschen Privatsenderverbandes VPRT entscheiden. Der Verband fordert die Einhaltung der so genannten Transparenzrichtlinie, nach der öffentlich-rechtliche Unternehmen zwar kommerziell aktiv sein dürfen, diese Bereiche aber klar von den gebührenfinanzierten trennen müssen.

Vor diesem Hintergund deuten Pleitgen und Schächter in ihrem Schreiben an, den Wettbewerbshütern in Brüssel entgegenzukommen, um ein allzu hartes Urteil abzuwenden. Ein Verhaltenskodex soll demnach für die gewünschte Transparenz sorgen. Die beiden Intendanten schreiben, sie trügen sich angesichts der Mumaßungen der Kommission über «Defizite in Sachen Transparenz und marktgerechten Verhaltens» mit dem Gedanken, «'Codes of Conduct' für unsere Rundfunkanstalten zu entwickeln, die marktkonformes Verhalten bei unseren gewerblichen Tätigkeiten nach außen dokumentieren und nach innen sicherstellen«.

Wettbewerbsverzerrung
Die Einschätzung, Online-Angebote von ARD und ZDF könnten in unzulässiger Weise private Anbieter benachteiligen, ist insofern brisant, als dadurch auch das Finanzierungssystem von ARD und ZDF berührt wird.

Pleitgen und Schächter vermeiden es zwar, in ihrem Brief zu einer möglichen Wettbewerbsverzerrung zu Lasten privat-kommerzieller Anbieter direkt Stellung zu nehmen. Sie rechnen aber fest damit, dass Brüssel Wettbewerbsnachteile für die allein auf Werbeeinnahmen angewiesenen Privatsender ausräumen will. Nach ihrem Eindruck sei die Kommission «entschlossen, die Rundfunkgebühr in Deutschland als Beihilfe zu behandeln». Daraus, so Pleitgen und Schächter, leite die Kommssion ab, dass es «Anpassungsbedarf» für das Rundfunksystem in Deutschland gebe. Betroffen seien die «Grenzen und Rahmenbedingungen des öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrags im Hinblick auf den Schutz kommerzieller Aktivitäten Dritter, vor allem im Bereich Online und Neue Medien».


Für das Web ediert von Dietmar Neuerer