ARD und ZDF verstoßen im Internet gegen Wettbewerbsrecht
09.12.2004
Herausgeber: netzeitung.de
Vor diesem Hintergund deuten Pleitgen und Schächter in ihrem Schreiben an, den Wettbewerbshütern in Brüssel entgegenzukommen, um ein allzu hartes Urteil abzuwenden. Ein Verhaltenskodex soll demnach für die gewünschte Transparenz sorgen. Die beiden Intendanten schreiben, sie trügen sich angesichts der Mumaßungen der Kommission über «Defizite in Sachen Transparenz und marktgerechten Verhaltens» mit dem Gedanken, «'Codes of Conduct' für unsere Rundfunkanstalten zu entwickeln, die marktkonformes Verhalten bei unseren gewerblichen Tätigkeiten nach außen dokumentieren und nach innen sicherstellen«.
Pleitgen und Schächter vermeiden es zwar, in ihrem Brief zu einer möglichen Wettbewerbsverzerrung zu Lasten privat-kommerzieller Anbieter direkt Stellung zu nehmen. Sie rechnen aber fest damit, dass Brüssel Wettbewerbsnachteile für die allein auf Werbeeinnahmen angewiesenen Privatsender ausräumen will. Nach ihrem Eindruck sei die Kommission «entschlossen, die Rundfunkgebühr in Deutschland als Beihilfe zu behandeln». Daraus, so Pleitgen und Schächter, leite die Kommssion ab, dass es «Anpassungsbedarf» für das Rundfunksystem in Deutschland gebe. Betroffen seien die «Grenzen und Rahmenbedingungen des öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrags im Hinblick auf den Schutz kommerzieller Aktivitäten Dritter, vor allem im Bereich Online und Neue Medien».
Für das Web ediert von Dietmar Neuerer
