Schmerzensgeld für Carolines kleine Tochter
06.10.2004
Herausgeber: netzeitung.de
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe habe ein entsprechendes Urteil des Berliner Kammergerichts bestätigt, sagte eine Sprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur AP.
Nach Angaben von Alexandras Anwalt Matthias Prinz ist dies das höchste Schmerzensgeld, «das jemals einem Minderjährigen in einem Presserechtsprozess zugesprochen worden ist». Dabei geht es um die Zeitschriften «Die Aktuelle» und «Die Zwei», die zwischen Sommer 1999 und Sommer 2000 Fotos von dem Baby gedruckt hatten.
Der Medienanwalt wertete die Entscheidung als Beleg dafür, dass die Gerichte zunehmend höhere Entschädigungen aussprechen würden. Außerdem zeige es, so Prinz, «dass die Gerichte bereit sind, auch die Privatsphäre von Kindern konsequent zu schützen». (nz)

