01.09.2004
Herausgeber: netzeitung.de
Die Bundesregierung wird gegen das umstrittene Urteil des europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Sachen Paparazzi-Fotos nicht Widerspruch einlegen.
Die Bundesregierung wird nicht gegen das so genannte «Caroline-Urteil» des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vorgehen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gab am Mittwoch bekannt, dass das Kabinett entschieden habe, die große Kammer des obersten europäischen Appellationsgerichts nicht gegen das Urteil anzurufen.
Zypries sagte, das Kabinett habe die Meinung des Bundesverfassungsgerichts eingeholt. Auch das höchste deutsche Gericht sei der Meinung, dass Rechtsmittel nicht zwingend erforderlich seien.
Scharfe KritikDas Urteil war von Verlegerverbänden und einer Initiative von Chefredakteuren scharf kritisiert worden, da es die Pressefreiheit einschränke. Tatsächlich erlaubt es im Grundsatz Berichte über das Privatleben Prominenter nur noch dann, wenn diese solchen Berichten zustimmen. Das Gericht des Europarates gab damit einer Beschwerde Carolines von Hannover statt, die es gegen die deutsche Rechtsprechung (Bundesverfassungsgericht 1999) angerufen hatte.
Gegenstand des Verfahrens waren heimlich aufgenommene Fotos, die Caroline und ihre Kinder in alltäglichen Situationen zeigten. Das Gericht sprach der Öffentlichkeit ein legitimes Interesse an solchen Aufnahmen ab.
Fotos von Prominenten können damit nur noch ohne deren Zustimmung gezeigt werden, wenn sie bei offiziellen Auftritten oder zu gesellschaftlichen Anlässen, etwa auf Partys, angefertigt wurden.
Experten-EinwändeDie Initiativen gegen das Urteil hatten behauptet, dass dies den investigativen Journalismus behindere. Presserechtler wiesen jedoch wiederholt darauf hin, dass das Urteil vor allem den Boulevard- und Yellow-Press-Journalismus behindert, und das auch nur in so weit, als er unfirmierten Klatsch und Paparazzi-Fotos verbreitet und den Dargestellten kein Recht auf Stellungnahme oder Freigabe einräumt. Im Fall Carolines war es auch strittig, ob ihre Kinder öffentliche Personen im Sinne des Presserechts seien.
Berichte wie jene über die privaten Kapriolen des früheren Bundesbank-Chefs Welteke auf Kosten seines Arbeitgebers - dies war eines der von den Initiativen angeführten Beispiele für künftig angeblich unmögliche Berichterstattung - bleiben nach Einschätzung der Rechtsexperten weiterhin durch öffentliches Interesse gedeckt und durch die Presse- und Informationsfreiheit vor Schadenersatzansprüchen der Betroffenen geschützt.
Für Politiker nicht gültigDass das Urteil des Gerichtshofs ausdrücklich nicht für Politiker gelte, war laut Zypries ein wesentlicher Ausgangspunkt für die Kabinettsentscheidung. Außerdem habe das Urteil keine bindende Wirkung für ein deutsches Gericht. Die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts gelte weiter.
Dennoch werden es Medien nach Ansicht von Experten künftig mit Fotos wie jenem schwer haben, das vor vier Jahren einen Adligen dabei zeigte, wie er an einem Expo-Pavillon sein Wasser abschlug und auflagenträchtig zu einer Flut Artikel führte, die sich über den «Pinkel-Prinzen» mokierten.
Menschenrechts-KonventionDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Institution des Europarates mit Sitz in Straßburg. Er nimmt Beschwerden von Bürgern aller Europarats-Mitgliedsstaaten entgegen, die sich durch die Rechtsprechung eines dieser Staaten in ihren Menschenrechten verletzt fühlen. Eine Beschwerde vor dem internationalen Gericht ist nur dann möglich, wenn alle nationalen gerichtlichen Instanzen ausgeschöpft sind. Angeklagt werden können ausschließlich Staatsregierungen.
Der Gerichtshof urteilt auf der Grundlage des Gründungsdokuments des Europarats, der Europäischen Menschenrechtskonvention. (nz)