08.01.2004
Herausgeber: netzeitung.de
Ein Amerikaner will einen Kabel-TV-Anbieter verklagen, weil er ihn fernsehsüchtig, seine Frau fett und seine Kinder faul gemacht habe. Als Entschädigung fordert er einen kostenlosen Internetzugang.
Ein Mann aus dem US-Staat Wisconsin droht dem Kabel-TV-Anbieter Charter mit Klage, weil er trotz mehrfacher Aufforderung den Zugang abzuschalten, weiterhin Kabelfernsehen empfangen könne.
«Ich glaube, dass ich jeden Tag rauche und trinke und dass meine Frau Übergewicht hat, weil ich in den letzten vier Jahren jeden Tag ferngesehen habe», zitiert der Onlinedienst des «Fond du Lac Reporter» Timothy D. aus West Bend. Der Mann nennt sich selbst «fernsehsüchtig» und seine Kinder seien zu «faulen Kanal-Surfern» geworden.
Als Entschädigung fordert D. von Charter 5000 Dollar oder drei Computer sowie zusätzlich lebenslangen freien Internetzugang. Sollte das Unternehmen seine Forderungen erfüllen, werde er auf eine Klage verzichten.
Zum fernsehen gezwungenKurz vor Weihnachten sei D. bei Charter aufgetaucht und habe gefordert, einen Verantwortlichen zu sprechen. Einem Angestellten, der ihn los werden wollte, soll er gedroht haben, dass das nächste Treffen «im Ozean mit den Haien» stattfinden werde, wenn er nicht innerhalb von fünf Minuten einen Abteilungsleiter besorge, zitiert ein Polizeibericht den Angestellten.
D. habe den Charter-Mitarbeitern schließlich erklärt, dass er Mitte des Jahres 1999 beantragt habe, dass der Kabelzugang abgestellt werde. Ergebnis war, dass er seitdem zwar nicht mehr für Kabelfernsehen zahle, es aber trotzdem sehen könne. Das sei trotz mehrerer Anrufe bis heute so geblieben.
Um dem TV-Programm zu entgehen, habe er deshalb den Familienfernseher in den Keller getragen, zitiert der Onlinedienst den Mann. Doch habe seine Frau ihn zurückgetragen, und er habe sich mit ihr darauf geeinigt, dass sie weitergucken dürfe, so lange das Kabelprogramm nichts koste.
Keine ernstzunehmende DrohungJohn Miller, Chef von Charter, sagte er nehme die Drohung mit der Klage nicht ernst. Es sei nicht zu beweisen, dass Fernsehen abhängig mache. Allerdings müsse man in dieser Gesellschaft mit jeder Art von Prozess rechnen.
Beim zuständigen Bezirksgericht wurde laut dem Bericht noch keine Klage eingereicht. (nz)