netzeitung.deSPD fühlt sich durch Mediengesetze enteignet

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Parteien als Medien-Miteigner sind nicht zufällig in einigen unionsregierten Ländern per Gesetz für unwillkommen erklärt worden. Der Mediengesellschafter SPD verwahrt sich scharf dagegen.

Der Vorsitzende der SPD-Medienkommission, Kurt Beck, hat die Parteien-Paragraphen in den neuen Landesmediengesetzen von Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen als eine «kaltschnäuzige, verfassungswidrige Enteignungspolitik» kritisiert. Das meldet die Nachrichtenagentur epd. Gerichtet sei diese Politik nur gegen die SPD, der die unionsgeführten Bundesländer ihre mittelbaren Beteiligungen an einigen Privatsendern verbieten wollten.
«Verfassungswidrige Versuche»
Beck, der auch Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz sowie Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist, sieht in diesen Gesetzen «verfassungswidrige Versuche, einen politischen Konkurrenten ... gezielt zu schädigen». Parteien hätten aber ebenso wie andere ein Recht auf Eigentum und dürften nicht dem Staat, der keinen Rundfunk veranstalten darf, gleichgesetzt werden, argumentiert Beck. So aber werde eine «Politik kalter Enteignung» praktiziert, weil die Partei teilweise gezwungen sei, bestehende Radiobeteiligungen zu entflechten, beklagt der Vorsitzende der SPD-Medienkommission.

Die neuen Landesmediengesetze, die die Beteiligung politischer Parteien an privaten Rundfunkunternehmen begrenzen oder generell verbieten, sind aus Sicht des SPD-Politikers aber auch sachlich unnötig. Denn, so Beck, «die Ertragslage ist gut, der Einfluss marginal». Die SPD-Medienbeteiligungen, die die Partei in der Deutschen Druck- und Verlagsgesellschaft (ddvg) gebündelt hat, seien zwar gewinnbringend (5,2 Millionen Euro nach Steuern in diesem Jahr), hätten aber keinerlei Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung.

Innere Pressefreiheit
Die SPD mische sich nicht in die Programmgestaltung ein, betonte Beck laut epd. Dies gelte auch für die Zeitungsbeteiligungen («Neue Westfälische» u.a.), wo die innere Pressefreiheit respektiert werde. Die SPD und ihre ddvg wollten nicht «in den Textspalten der Zeitungen herumpfuschen».

Um die neuen Landesmediengesetze in dem die SPD betreffenden Punkt zu Fall zu bringen, hatten im Sommer 232 SPD-Bundestagsabgeordnete einen Antrag auf ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. (nz)