netzeitung.deCaroline von Monaco erwirkt Richtigstellung in «Bild»

 Herausgeber: netzeitung.de

Caroline von Monaco mit ihrem Ehemann Ernst August von Hannover (Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Caroline von Monaco mit ihrem Ehemann Ernst August von Hannover
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Die «Bild»-Zeitung hat in einem Artikel einen falschen Eindruck über die privaten Verhältnisse von Caroline von Monaco vermittelt. Laut dem Bundesgerichtshof muss das Blatt jetzt eine Richtigstellung drucken.

Caroline von Monaco hat, anders als ein Artikel in «Bild» suggeriert, keine Nacht mit dem Schlagersänger Udo Jürgens verbracht. Der in der Zeitung fälschlicherweise erweckte Eindruck muss demnach richtig gestellt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe (AZ: VI ZR 38/03).

«Bild» hatte im September 2000 getitelt: «Udo Jürgens in Bett mit Caroline?». In der Unterzeile wurde die Zeitung etwas deutlicher und unterstellte, dass Jürgens auf die Frage in einem Playboy-Interview eine eindeutig zweideutige Antwort gegeben habe.
Unzutreffender Eindruck
Exakt diese Formulierung jedoch beanstandet die Monegassin in ihrer Klage, und das Gericht gab ihre Recht. Die Formulierung suggeriere, dass der 1934 unter dem Namen Udo Jürgen Bockelmann geborene Schlagersänger mit der Prinzessin eine Liebesnacht im Bett verbracht habe, so der BGH.

Beim Leser werde demnach ein «unzutreffender Eindruck von den Verhältnissen in der Privatsphäre der Klägerin vermittelt». Die «Bild» müsse diesen Eindruck richtig stellen, «um der unwahren Behauptung ihre die Klägerin verletzende Wirkung zu nehmen», entschied der BGH. (nz)