06.12.2003
Herausgeber: netzeitung.de
Bettina Röhl
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die Journalistin Röhl hat eine einstweilige Verfügung gegen die FAZ erwirkt. Das Oberlandesgericht München untersagte der Zeitung, Röhl eine «Terroristentochter» zu nennen.
Die Journalistin Bettina Röhl hat einen Rechtsstreit gegen die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (FAZ) vor dem Oberlandesgericht (OLG) München gewonnen. Das OLG untersagte der Zeitung, Röhl als «Terroristentochter» zu bezeichnen. Bettina Röhl ist die Tochter der RAF-Mitbegründerin und Journalistin Ulrike Meinhof.
Außerdem wurde der FAZ verboten, die Behauptung zu verbreiten: «Frau Röhl habe die 'Achtundsechziger', wie die 'Welt' einmal schrieb, auch mit sonderbaren Methoden bekämpft.» Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000 Euro festgesetzt.
Walz färbte Meinhof die HaareAuslöser des Rechtsstreits war ein Artikel, der im Online-Dienst «faz.net» am 4. September 2003 erschienen war. Darin beschäftigte sich der Autor mit einem Beitrag von Frau Röhl für die Zeitung «Die Welt», in dem sie enthüllte, dass der Berliner Prominentenfriseur Udo Walz der Terroristin Ulrike Meinhof im Oktober 1970 die Haare gefärbt und ihr damit zu einer neuen Tarnung verholfen habe.
Der Text enthielt von Frau Röhl beanstandete Passagen. Nachdem das Landgericht München ihre Klage am 3. November zunächst abgewiesen hatte, gab ihr das OLG nun teilweise Recht. Frau Röhl hatte noch einige andere Formulierungen beanstandet; in diesen Fällen gab das OLG ihrer Klage nicht statt. (nz)