Presserat missbilligt Schirrmacher-Artikel
30.10.2003
Herausgeber: netzeitung.de
Frank Schirrmacher
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Der Presserat hat einen Artikel von «FAZ»-Herausgeber Schirrmacher missbilligt. Darin warf er der «Wirtschaftswoche» vor, systematisch zu lügen. Ohne Beweise vorzulegen, befand der Rat.
Der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats hat nach Informationen des Branchendienstes «kress.de» eine Missbilligung gegen «FAZ»-Herausgeber Frank Schirrmacher ausgesprochen. Dessen Vorwurf vom Dezember 2002, die Redaktion der «Wirtschaftswoche» lüge systematisch, sei eine unbewiesene Tatsachenbehauptung, stellte der Ausschuss fest.
Dies sei ein schwerwiegender Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 des Pressekodexes. Schirrmacher erhob seine Anschuldigung in dem Artikel «Absteiger - die 'Wirtschaftswoche' findet Fakten 'absolut unbedeutsam'» vom 23. Dezember 2002, mit dem er sich für eine «FAZ»-kritische Geschichte des Wirtschaftsmagazins revanchiert hatte.
«Lügen im System eingebaut»Der Beschwerdeausschuss bemängelt vor allem an Schirrmachers Bemerkung «Die Lüge und ihre Revokation sind im System schon eingebaut ...», die er als Tatsachenbehauptung zu Lasten der «Wirtschaftswoche» und ihres Chefredakteurs Stefan Baron wertet. In einer Erläuterung schreibt der Ausschussvorsitzende Manfred Protze: «Zum Beleg der Behauptung liefert der Autor des Beitrages im Übrigen keinen Beweis.»
Schirrmacher bringe «ohne weitere Relativierung» zum Ausdruck, dass Lügen zur «ständig praktizierten Arbeitsweise» der «Wirtschaftswoche»-Redaktion gehöre. Der Beschwerdeausschuss hält den Verstoß für so schwerwiegend, dass er die Maßnahme der Missbilligung gewählt hat.
FAZ muss Missbilligung nicht druckenZum Abdruck der Missbilligung ist die «FAZ» nicht gesetzlich verpflichtet. Vor seiner Entscheidung hatte der Beschwerdeausschuss zunächst das Verfahren für mehrere Monate ausgesetzt, um den Ausgang anhängiger Rechtsstreitigkeiten abzuwarten. (nz)