netzeitung.deWallraff erwirkt Verfügung gegen Springer

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Günter Wallraff (Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Günter Wallraff
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Der Schriftsteller Günter Wallraff hat eine einstweilige Verfügung gegen den Springer-Verlag durchgesetzt. Dessen Zeitungen dürfen ihn nicht mehr «Stasi-IM» nennen.

Der Schriftsteller Günter Wallraff hat gegen den Axel-Springer-Verlag, dessen Blätter ihm Spitzeltätigkeit für die DDR-Staatssicherheit vorgeworfen hatten, eine einstweilige Verfügung erwirkt. Nach Angaben von Wallraffs Rechtsanwalt Helmuth Jipp verfügte das Landgericht Hamburg, dass dem Verlag verboten wird, Wallraff als «Stasi-IM» zu bezeichnen. Bei Zuwiderhandlung droht dem Verlag ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro.

Die Zeitungen «Die Welt» und «Berliner Morgenpost», die den Vorwurf erhoben hatten, veröffentlichten am Mittwoch eine Gegendarstellung des Schriftstellers. Darin stellt Wallraff fest: «Ich habe mich zu keiner Zeit gegenüber dem DDR-Ministerium für Staatssicherheit zur Lieferung von Informationen bereit erklärt oder diesem Informationen gegeben.»
«Hysterischer Vernichtungswillen»
Die einstweilige Verfügung wurde am Dienstag vom Landgericht Hamburg erlassen. «Welt» und «Morgenpost» hatten vorige Woche berichtet, dass eine neu aufgetauchte Karteikarte Wallraff als ehemaligen aktiven Mitarbeiter der Auslandsspionage der DDR ausweise. Wallraff hatte den Bericht als «Rufmord» zurückgewiesen.

Der Enthüllungs-Schriftsteller erklärte nun, es handele sich nicht um journalistische Aufklärung, sondern eine «reine Hetzjagd». Eine Woche lang habe er «in Form von Totschlagzeilen blanken Hass und statt notwendiger historischer Aufarbeitung hysterischen Vernichtungswillen» gespürt. Er betonte, dass auch Journalisten der «Welt» den Kontakt zu ihm gesucht hätten und ihm ihre Solidarität bekundet hätten. (nz)