Die NLM wirft der Geschäftsführung der RTL Television GmbH vor, keine ausreichenden Maßnahmen für den Jugendschutz getroffen zu haben. Unter anderem würden die Redakteure des Senders in diesen Fragen nicht ausreichend geschult.RTL habe sich damit einer fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung schuldig gemacht. Immerhin, mit 60.000 Mark blieb die NLM noch ein gutes Stück unter dem höchstmöglichen Bußgeld von 250.000 Mark und die Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Geschäftsführer Gerhard Zeiler sowie den verantwortlichen Redakteur der Sendung stellte die Medienanstalt ein. (nz)