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«Fernsehfee» darf Werbung wegzappen

24. Jul 2001 17:20
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Das Gerät ist so groß wie eine Zigarettenschachtel – und bedroht die wirtschaftliche Grundlage des Großsenders RTL. Jetzt entschied ein Gericht: Das ist zulässig.

BERLIN. Im Kampf gegen die so genannte Fernsehfee, die die Werbung aus dem Programm ausblenden kann, haben die privaten TV- Sender eine weitere juristische Niederlage erlitten. Das Berliner Kammergericht (Oberlandesgericht) entschied am Dienstag, dass Geräte zur automatischen Ausblendung von Werbung zulässig sind. Eine Urteilsbegründung solle in den nächsten Wochen folgen.

Der Kölner Sender RTL wollte das Gerät per Gerichtsbeschluss verbieten lassen. Der werbefinanzierte Kanal sieht durch die «Fernsehfee» seine wirtschaftliche Grundlage bedroht. Die RTL-Anwälte prüfen nun eine Berufung vor dem Bundesgerichtshof.

Ausgeblendet & weggezappt

Mehr im Internet:
Das Gerät in der Größe einer Zigarettenschachtel der Koblenzer Firma TC Unterhaltungselektronik AG blendet unerwünschte Werbung im laufenden TV-Programm aus und schaltet auf einen anderen Sender um. Dafür werden aus der Zentrale des Unternehmens entsprechende Funksignale ausgesendet. Nach Ende der Werbung wird wieder zurückgeschaltet. Auch bei Videoaufzeichnungen blendet das Gerät die Werbung automatisch aus.

Mehr in der Netzeitung:
Eltern können mit dem Gerät nach Angaben des Herstellers auch Sex- und Gewaltszenen blockieren oder sich ihre Lieblingsschauspieler auf den Bildschirm holen.

Werbung kein Programmteil

RTL betrachtet das Angebot der TC AG als Eingriff in das Angebot des Senders. RTL berief sich dabei auf den Rundfunk-Staatsvertrag und die Sicherstellung eines vielfältigen Sendeangebots, von dem auch Werbung ein Teil sei. Dagegen argumentierte die TC AG, ein Verbot des Geräts sei eine Bevormundung der Zuschauer. Den Sendern stehe es frei, die Werbung so attraktiv zu gestalten, dass der Zuschauer sie sehen möchte. Vorrangiger Zweck der «Fernsehfee» sei es, dem Zuschauer seine Lieblingsthemen aufzuzeichnen und Kinder zu schützen.

Das Berliner Kammergericht hatte bereits in einem ersten Verfahren im Oktober 1999 entschieden, dass die «Fernsehfee» nicht gegen die Rundfunkfreiheit verstoße. Der Privatsender Sat.1 war schon im April 1999 mit dem Versuch gescheitert, das Gerät verbieten zu lassen. Jedem Fernsehbenutzer stehe es frei, ob er Werbung sehen wolle oder nicht, entschied damals das Landgericht Frankfurt. (dpa)

 
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