31.10.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Eva Herman
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Ex-«Tagesschau»-Moderatorin Eva Herman ist vor Gericht endgültig gescheitert: Ihr ehemaliger Arbeitgeber NDR muss sie nicht wieder einstellen. Mit dem Erfurter Urteil endet ein Klage-Marathon.
Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) muss die frühere «Tagesschau»-Sprecherin Eva Herman nicht wieder einstellen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wies jetzt ihre Beschwerde gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom April dieses Jahres in letzter Instanz als unbegründet zurück.
Gerichtssprecher Christoph Schmitz-Scholemann, bestätigte damit am Samstag einen Bericht des Nachrichtenmagazins «Focus». Der NDR hatte Herman wegen umstrittener Äußerungen über die NS- Familienpolitik im September 2007 gekündigt. Herman ging seitdem gerichtlich gegen die Entlassung vor. Das Landesarbeitsgericht hatte hervorgehoben, die Sprecherin sei nur freie Mitarbeiterin gewesen und könne sich nicht auf den Kündigungsschutz berufen. Vor dem Bundesarbeitsgericht wollte Herman eine Revisionsverhandlung erzwingen. Sie war beim NDR auch Moderatorin der Talkshow «Herman & Tietjen». (dpa)