18.06.2001
Herausgeber: netzeitung.de
Der Sat.1-Moderator Meyer wollte auf Bundestags-WCs unbedingt Kokainspuren finden. Seitdem hatte er im Reichstag Hausverbot. Zu Unrecht, wie nun ein Berliner Gericht entschied.
BERLIN. Nach dem angeblichen Kokainskandal im Bundestag verhandelte das Berliner Verwaltungsgericht am Montag über das Hausverbot gegen Ulrich Meyer, den Chef und Moderator des Sat.1-Sensationsmagazins «Akte», und seinen Kollegen Martin Lettmayer - und sie bekamen Recht.
Grund für die gerichtliche Auseinandersetzung war ein Beitrag des Magazins über die angebliche Entdeckung von Kokainspuren auf 22 Reichstagstoiletten. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hatte den Journalisten daraufhin untersagt, weiter aus dem Reichstag zu berichten.
Keine Frage der PressefreiheitVor Gericht erstritten die Journalisten nun die Aufhebung des einjährigen Hausverbots. Große Freude mochte sich bei Meyer und dessen Anwalt Johannes Kreile dennoch nicht einstellen. Zwar wurde Thierses Maßnahme als rechtswidrig eingestuft, doch spielte die für Meyer und Lettmeyer entscheidende Frage, ob die Pressefreieheit Vorrang gegenüber der Hausordnung des Bundestages genieße, für die Entscheidung des Gerichts zunächst keine Rolle.
«Wir hätten es schon am Liebsten gehabt, wenn das Gericht sich mit der Frage beschäftigt hätte, ob der Verstoß gegen die Hausordnung angesichts der Rechercheergebnisse nicht in den Hintergrund treten muss», sagte Ulrich Meyer der Netzeitung.
Ein Verfahrensfehler war SchuldSo wurde das Hausverbot schon wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Thierse hatte die Journalisten nämlich nicht angehört, bevor er es aussprach. Das ist in Fällen, in denen keine Eilbedürftigkeit gegeben ist, aber zwingende Voraussetzung der Rechtmäßigkeit einer solcher Maßnahme.
Doch auch zu weiteren Fragen nahm das Gericht in der Urteilsbegründung Stellung. Das Hausverbot sei auch in der Sache rechtswidrig gewesen, weil der Bundestagspräsident dieses nicht «zum Zwecke einer Bestrafung» aussprechen könne, sondern nur «zur Abwehr zukünftig konkret zu erwartender Verstöße gegen die Hausordnung.»
Hausverbot erst bei WiederholungWeiterhin stufte das Gericht das Hausverbots auch deshalb als rechtswidrig ein, weil ein milderes Mittel, wie beispielsweise eine bloße Verwarnung unter Androhung eines Hausverbots für den Wiederholungsfall, nicht in Betracht gezogen wurde.
«Akte»-Chef Ulrich Meyer sieht sich dementsprechend durch das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigt, stuft es jedoch nur als «Etappensieg» ein. «Der Hintergrund der Recherche, dass da möglicherweise strafbare Handlungen begangen wurden, steht ja nach wie vor im Raum», sagte er der Netzeitung. (nz)