15.09.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Sat1 muss wegen 'Quiz Night' zahlen
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Eine Kommission der Landesmedienanstalten hat Quizsendungen verschiedener TV-Sender beanstandet. Unter anderem wurden irreführende Angaben über erhöhte Gewinnchancen und Schwierigkeitsgrade gerügt.
Wegen Täuschung der Zuschauer in Gewinnspielsendungen haben drei private Fernsehsender Bußgelder zu zahlen. Sat1 müsse wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung in seiner Sendung «Quiz Night» insgesamt 40.000 Euro Bußgelder bezahlen, berichtete die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (Zak) in einer am Dienstag in Düsseldorf veröffentlichten Mitteilung.
Bei der Sat1-Sendung «Quiz Night» wurden unter anderem irreführende Äußerungen zur Anzahl der geschalteten Leitungen beanstandet. In einem anderen Fall seien die Hinweise auf das Verbot der Teilnahme Minderjähriger unzureichend gewesen.
Das Vierte wurde wegen unzulässiger Vorspiegelung eines Zeitdrucks in der Sendung «Spielmitmir» zur Kasse gebeten. Darüber hinaus seien Hinweise auf erhöhte Gewinnmöglichkeiten bei Mehrfachteilnahme unzulässig.
Zu lange Spieldauer unzulässigBei der 9live-Sendung «Quizzo» Mitte April beanstandeten die Medienwächter unter anderem, dass das Spiel erst nach viereinhalb Stunden aufgelöst wurde und nicht wie gesetzlich vorgegeben nach höchstens drei Stunden. Darüber hinaus sei unzulässiger Zeitdruck aufgebaut worden. In der Ratesendung «4 Automarken» von März sei zudem der Schwierigkeitsgrad des Rätsels irreführend kommuniziert worden.
Die Zak setzt sich aus Vertretern der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Die Kommission ist abschließend zuständig für die Zulassung bundesdeutscher Rundfunkveranstalter. (dpa)