16.07.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Veronica Ferres und Martin Krug
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
«Der Fall Ferres. Eine Schauspielerin zwischen Gutmenschsucht und Geltungsdrang» so betitelte die Zeitschrift «Park Avenue» ihr Porträt der Schauspielerin. Schmerzensgeld bekommt Veronica Ferres dafür nicht.
Das Hamburger Landgericht hat die Klage der Schauspielerin Veronica Ferres auf Schmerzensgeld abgewiesen. Gemeinsam mit Noch-Ehemann Martin Krug hatte die 44-jährige Ferres von der Zeitschrift «Park Avenue» gemeinsam 180.000 Euro verlangt, teilte der Verlag Gruner+Jahr am Mittwoch mit.
Das inzwischen eingestellte Blatt hatte am 21. Mai 2008 über den «Fall Ferres - Eine Schauspielerin zwischen Gutmenschen-Sucht und Geltungsdrang» berichtet. Inhaltlich ging es unter anderem um das Engagement des Paares für die Hilfsorganisation «Power-Child» sowie um einen gemeinsamen TV-Auftritt mit dem damals bereits schwer kranken und mittlerweile verstorbenen Künstler Jörg Immendorff.
Nach Ansicht des Landgerichts rechtfertigten weder einzelne Äußerungen noch die Gesamtschau eine Entschädigung. Daneben enthalte der Bericht «zulässige Meinungsäußerungen». Krug und Ferres hatten von einer «Hetzkampagne» gegen sie gesprochen. Andreas Petzold, Chefredakteur des «Stern» und damals Mitherausgeber von «Park Avenue» sagte: «Das Urteil ist eine Genugtuung für gut recherchierende Journalisten.»(nz/epd)