Rechtstreit um Zeitungs-Aufmacher:
«taz» durfte Klinsmann ans Kreuz nageln
21.04.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Der Bayern-Trainer brachte vor, er verstünde sich als religiöser Mensch und erzöge seine beiden minderjährigen Kinder auch in diesem Sinne. Er werde zum Objekt und Opfer blasphemischer Angriffe, dafür benutzt, dass das Leiden Christi ins Lächerliche gezogen werde und Hohn und Spott ausgesetzt. Das Gericht war dagegen der Meinung, die Art der Darstellung sei dem Bereich der Satire zuzuordnen.
Eine reale Kreuzigung des Antragstellers stehe nicht im Raum, urteilte das Gericht. Die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Antragstellers wiege durch die Art des gewählten Symbols nicht so schwer, «als dass hierdurch die Meinungsäußerungsfreiheit der Antragsgegnerin eingeschränkt werden könnte».
Es müsse daher «dahinstehen», so das Gericht, «ob es sich bei der gegenständlichen Äußerung tatsächlich um 'die vielleicht schlimmste Entgleisung' handelt, die es nach Auffassung des Antragstellers 'in den Medien jemals gegeben hat', oder ob der 'taz' eine - wie sie meint - humorvolle Darstellung eines aktuellen, in der Öffentlichkeit diskutierten Themas gelungen ist». Klinsmann hatte in der vergangenen Woche gegen die «taz» Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gestellt. (dpa)

