12.12.2000
Herausgeber: netzeitung.de
Die Verbreitung der «Auschwitz-Lüge» ist in Deutschland strafbar. Auch Ausländer können dafür hier verurteilt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).
KARLSRUHE. Wer den Massenmord an Juden im dritten Reich bestreitet, der wird in Deutschland bestraft. Auch wenn er dies im Internet tat und nun auch, wenn er nicht in Deutschland lebt.
Das entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Zur Begründung verwiesen die Richter darauf, dass solche Taten geeignet seien und darauf abzielten, den inneren Frieden in der Bundesrepublik zu stören.
Mit der Grundsatzentscheidung folgte der BGH einem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen den Australier Gerard Fredrick Töben.
Australier verurteiltDer aus Deutschland stammende Töben hatte in Australien selbst verfasste Texte ins Internet gestellt, in welchen er den Massenmord von Juden im Nationalsozialismus bestreitet und als eine Erfindung «jüdischer Kreise» zur Durchsetzung finanzieller Forderungen bezeichnete.
Als er nach Deutschland einreisen wollte, war er verhaftet und wegen Volksverhetzung zu zehn Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.
Die Ankläger begründeten ihre Argumentation mit einer ansonsten «unerträglichen Strafbarkeitslücke». Eine Bestrafung von im Ausland begangenen Taten sei rechtlich möglich, wenn der zur Tat gehörende «Erfolg» in Deutschland eingetreten sei. (AFP)