netzeitung.deHausverbot für Ulrich Meyer

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Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat dem Chef des Sat.1-Magazins «Akte 2000», Ulrich Meyer, und einem Reporter nach Berichten über Kokain im Reichstag Hausverbot für das Parlament erteilt.

BERLIN. Die beiden dürften für ein Jahr nicht mehr journalistisch im Parlament arbeiten, teilte der Bundestag am Donnerstag mit. Damit habe Thierse nach Erörterung in Präsidium und Ältestenrat auf Verstöße Meyers und des Reporters Martin Lettmayer gegen die Hausordnung und die Zugangs- und Verhaltensregeln reagiert.

Sat.1-Sprecherin Christina Faßler sagte zu dem Hausverbot: «Absurder geht es nicht mehr.» Die Entscheidung werde nicht zu halten sein. Meyer kritisierte Thierse und sagte, er habe sich eine souveränere Haltung vom zweiten Mann im Staate gewünscht. Der Überbringer der schlechten Nachricht werde bestraft. «Eine Hausordnung im Deutschen Bundestag steht über allem, das ist sehr deutsch.»

Heftige Kritik in der Medienbranche
«Akte 2000» hatte vor gut zwei Wochen berichtet, in 22 von 28 Reichstagstoiletten Kokainspuren gefunden zu haben. Lettmayer hatte mit Tüchern Proben auf den Toiletten genommen und dort auch gefilmt. Der Bericht hatte ein heftiges Medienecho, aber auch Kritik an der Art der Recherche ausgelöst.

Die Verfügung Thierses stieß in der Medienbranche auf heftige Kritik. Rudi Munz, Bundesgeschäftsführer der Fachgruppe Journalismus in der IG Medien, sagte, die Gewerkschaft halte die Sanktionen des Bundestagspräsidenten für überzogen. «Eine Rüge hätte es auch getan.» Munz kritisierte das journalistische Vorgehen allerdings ebenso. «Das Wischen von Toilettendeckeln mit feuchten Tüchern kann keine Form der journalistischen Recherche sein.» Es habe sich wohl eher um den Versuch gehandelt, Quote zu machen.

Fragwürdige Methoden
Die Vorsitzende der Bundespressekonferenz, Tissy Bruns, sagte der dpa: «Verbote vertragen sich nicht mit der grundgesetzlich garantierten Pressefreiheit. Die Bundespressekonferenz spricht sich deshalb entschieden gegen das von Bundestagspräsident Thierse verhängte Hausverbot für Meyer und Lettmayer aus.»

In seiner Mitteilung erklärte der Bundestag, die Filmaufnahmen von den Wischproben seien ohne Erlaubnis gemacht worden. Mit den Proben habe «auf Grund fragwürdiger Methoden der Nachweis für angebliche Spuren von Kokain» erbracht werden sollen. Thierse habe für sein Hausverbot auch die Entscheidung der Berliner Staatsanwaltschaft vom Mittwoch bedacht. Diese hatte darauf verzichtet, ein Ermittlungsverfahren wegen Kokains einzuleiten. Die Justiz sehe in den «Wischproben» keine ordentliche Beweiserhebung, erklärte der Bundestag. Im Ältestenrat sei auch darauf hingewiesen worden, dass die Bundespressekonferenz zu dem Vorgehen Lettmayers erklärt hatte, diese Arbeitsweise entspreche nicht der von 900 in der Vereinigung organisierten Journalisten.n (dpa)