Öffentlich-rechtliche Zukunft im Internet: 

netzeitung.deLänder über Online-Regeln für Rundfunk einig

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Wie sich das ZDF im Internet präsentiert, bestimmt der Rundfunkstaatsvertrag (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Wie sich das ZDF im Internet präsentiert, bestimmt der Rundfunkstaatsvertrag
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Die Ministerpräsidenten schließen sich einem Vorschlag der Rundfunkkommission an. Bevor der Vertrag unterzeichnet wird, sollen allerdings noch private Medienhäuser angehört werden.

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich über die künftige Regelung der Online-Angebote von ARD und ZDF geeinigt. Der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt Beck (SPD), Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, bestätigte in Dresden die Einigung über den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. «Wir haben uns geeinigt, wie es der Vorschlag der Rundfunkkommission war, und zwar ohne Änderung», sagte er.

Er erwarte keine Probleme mit der EU-Kommission, sagte Beck weiter. Es bleibe bei der Sieben-Tage-Frist für TV-Programme im Internet. Bei bereits bestehenden Online-Angeboten der öffentlich-rechtlichen Sender wollen die deutschen Länder eine Frist für den Drei-Stufen-Test bis Ende 2010, während die EU dies bereits bis Ende 2009 erledigt haben möchte.

Vor der Unterzeichnung und Ratifizierung des Vertrages solle es noch eine Anhörung mit privaten Medienhäusern geben, kündigte Beck an. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) zeigte sich versöhnlich: Zwar seien nicht alle Erwartungen und Ansprüche erfüllt worden, sagte ein Sprecher: Gleichwohl begrüßen wir, dass die Ministerpräsidenten bei den presseähnlichen Internetangeboten von ARD und ZDF klare Grenzen gezogen haben.« Was keinen unmittelbaren Bezug zu einer konkreten Rundfunksendung habe, bleibe für die Öffentlich-Rechtlichen tabu.

Zur Durchführung des geplanten Drei-Stufen-Tests durch die internen Gremien der Anstalten sagte der BDZV, die Verleger würden jetzt mit Argusaugen darauf achten, ob mit dem neuen Instrumentarium tatsächlich verantwortlich gearbeitet werde. (dpa)