Gravenreuth verliert Berufung: 

netzeitung.deInternet-Abmahnanwalt muss hinter Gitter

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Die Seite des Anwalts (Foto: nz/screenshot<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Die Seite des Anwalts
Foto: nz/screenshot
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Er hatte die Internetdomain einer Zeitung pfänden lassen, weil diese von ihm erhobene Mahngebühren angeblich nicht bezahlt hatte. In Wirklichkeit lief die Geschichte ein bisschen anders.

«Das kann doch nicht sein, dass der Bürger, der sich gesetzmäßig verhält, sich wie ein Idiot vorkommen muss.» Dieser Ausspruch des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog ziert die Website des Anwaltes Günter Freiherr von Gravenreuth aus München. Dieser Gefahr zumindest dürfte der als «Internet-Abmahnanwalt» bekannt gewordene Jurist entronnen sein. Denn von Richtern wurde ihm bescheinigt, dass er sich nicht gesetzmäßig verhalten habe.

Am Mittwoch verlor Gravenreuth ein Verfahren am Landgericht Berlin. Er hatte Berufung gegen ein bereits 2007 verhängtes Urteil des Amtsgericht Tiergarten eingelegt, das ihn des versuchten Betrugs für schuldig befunden hatte. Nun blitzte der Anwalt ein zweites Mal ab.

Wie der «Tagespiegel» berichtet, schloss sich der Vorsitzende Richter dem Urteil seines Tiergartener Kollegen an und verurteilte Gravenreuth insgesamt zu einer Strafe von 14 Monaten ohne Bewährung. Auch eine ältere Vorstrafe wegen 60-facher Urkundenfälschung trug dazu bei, dass die Haft nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt wurde. Gravenreuth durfte das Gericht am Mittwoch als freier Mann verlassen, weil er umgehend Revision ankündigte.

Was war geschehen?
Gravenreuth hatte die Tageszeitung «taz» im Frühjahr 2006 wegen einer Newsletter-E-Mail abgemahnt und behauptet, die Zeitung habe die geforderten Abmahngebühren nicht bezahlt, berichtet die «taz». Er ließ dann die Internetdomain der Zeitung pfänden und wollte die Netzadresse sogar versteigern lassen, um so seine vorgeblich noch nicht erhaltenen Gebühren zu kassieren.

Der Anwalt der Zeitung, Johannes Eisenberg, konnte dagegen darlegen, dass die «taz» sehr wohl die geforderten- und damals auch noch rechtmäßig erhobenen- Gebühren bezahlt hatte und zeigte Gravenreuth wegen versuchten Betrugs an.

Das sahen auch die Richter so, wie die «taz» berichtet: Die Ausrede Gravenreuths, wegen des Chaos' in seiner Kanzlei habe er sowohl ein Schreiben als auch die Zahlung der «taz» übersehen, hätten die Richter nicht gelten lassen. Der Angeklagte habe mit hoher «krimineller Energie» über Monate versucht, sich mit falschen Behauptungen unrechtmäßig am Vermögen der Zeitung zu bereichern, gibt die «taz» die Aussagen der Richter wieder.

Nur weil sich die Zeitung mit allen Mitteln juristisch wehrte, sei dieser Betrug verhindert worden. Da wegen des Vorstrafenregisters des Angeklagten nicht damit zu rechnen sei, dass er sich in Zukunft bewähre, könne die Strafe, auch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, so die Richter laut «taz» weiter. Zudem sei nicht zu erwarten, dass er sich ohne Verbüßung einer Strafe zukünftig rechtstreu verhalten werde. Schließlich hatte er alle Straftaten in Ausübung seiner Stellung als Rechtsanwalt begangen. (nz)