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Soziale Absicherung von freien Künstlern und Journalisten: 

Länder wollen Künstlerversicherung abschaffen

09. Sep 2008 12:25
Hätte die KSV gut gebrauchen können: Van Gogh starb auch in Armut
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«Abbau bürokratischer Hemmnisse» nennen es die Bundesländer. Sie wollten nur die Unternehmen auf Kosten der Künstler von der Sozialversicherungspflicht befreien, kritisiert der Kulturrat deren neuerlichen Vorstoß.

Mehrere Bundesländer wollen die Künstlersozialversicherung (KSV) abschaffen. Bereits am 19. September solle über einen entsprechenden Antrag im Bundesrat abgestimmt werden, teilte der Deutsche Kulturrat am Dienstag mit. Unterstützt wird der Antrag von den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. «Der Bundesrat fordert, dass die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird», heißt es in dem Antrag.

Eine Sprecherin des Bundesrates sagte dem, der Bundesrat stimme am 19. September über eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über den «Abbau bürokratischer Hemmnisse ab». Mehrere Ausschüsse des Bundesrates hätten sich dafür ausgesprochen, die Forderung nach einer Abschaffung der Künstlersozialkasse mit in diese Stellungnahme aufzunehmen. Sollte der Bundesrat dem folgen, müsse der Bundestag darüber entscheiden, ob er die Empfehlung in seinem Gesetz zum Bürokratie-Abbau berücksichtigen wolle. Nach erneuter Verabschiedung dort werde das Gesetz dann erneut im Bundesrat beraten.

«Kultur- und sozialpolitische Errungenschaft»

Der Deutsche Kulturrat bezeichnete die KSV als «kultur- und sozialpolitische Errungenschaft». Würde sie abgeschafft, bedeute dies, dass die Mehrzahl der Künstler weder eine Kranken-, noch eine Pflege- oder Rentenversicherung haben würden, teilte der Kulturrat mit. Bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen der KSV-Versicherten von 12.616 Euro sei eine private Absicherung nicht möglich.

Mit der Künstlersozialversicherung (KSV) werden freischaffende Künstler und Publizisten in die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen. Auf Basis ihrer Einnahmen zahlen sie den Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben an die KSV. Diese übernimmt für die Künstler den sonst üblichen Arbeitgeberanteil, der wiederum über einen Zuschuss des Bundes finanziert wird. Zudem müssen alle Unternehmen und Behörden, die Aufträge an freischaffende Künstler und Publizisten vergeben, auf die gezahlten Honorare eine Künstlersozialabgabe zahlen. Diese beträgt aktuell 4,9 Prozent.

«Scheinheiligkeit»

Kritiker sehen in der KSV eine Bevorzugung von Künstlern und Publizisten gegenüber anderen Selbstständigen, die die Kosten für die Sozialversicherungen komplett selbst tragen müssen. Die Industrie- und Handelskammern kritisieren zudem die Belastung von Unternehmen durch die Künstlersozialabgabe.

Der Geschäftsführer des Kulturrats, Olaf Zimmermann, kritisierte, die von einigen Ländern betriebene Abschaffung der KSV sei «an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten». Nur weil nach einer Reform der KSV im vergangenen Jahr nun endlich alle abgabepflichtigen Unternehmen und Behörden auch zu Zahlungen herangezogen würden, werde nun von einem zu großen bürokratischen Aufwand gesprochen. In Wirklichkeit gehe es den Ländern darum, Unternehmen auf Kosten der Künstler von der Sozialversicherungspflicht zu befreien. (epd)

 
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