17. Jul 2008 10:08, ergänzt 14:26
Es vergeht kaum ein Fernsehabend, an dem nicht Günther Jauch in irgendeiner Form als Moderator über die Mattscheibe flimmert. Nun ist eine dieser Sendungen ins Visier der Medienaufsicht geraten.
Aus Sicht der niedersächsischen Medienaufseher liege ein «eindeutiger Fall» vor. Die SKL sei Sponsor dieser Sendung, sagte Andreas Fischer, stellvertretender Direktor der Landesmedienanstalt, der Zeitung. Das Verbot von solchen Sendungen ergebe sich aus dem Glücksspielrecht. Nach Auffassung der SKL fällt die Show aber unter eine Ausnahmeregelung vom Verbot der Fernsehwerbung, die im neuen Glücksspielstaatsvertrag festgeschrieben sei, heißt es in der Stellungsnahme des Unternehmens. Es könnten Modifizierungen vorgenommen werden, wie der Verzicht auf das Telefongewinnspiel oder die Nennung der Kandidatenhotline. (nz/epd)