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Gericht: Raab hat Urheberrecht verletzt: 

20 teure Sekunden für «TV Total»

26. Jun 2008 10:12
Stefan Raab
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Niederlage für Stefan Raab: Der Moderator darf in seiner ProSieben-Show nicht einfach so Material anderer Sender ausstrahlen. Der Hessische Rundfunk erstritt nun eine Lizenzgebühr - doch die Sache könnte noch weit teurer werden.

Stefan Raab darf bei «TV Total» nicht einfach so Filmausschnitte aus anderen Sendern zeigen. Das geht aus einem nun bekannt gewordenen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Das Karlsruher Gericht gab damit dem Kläger, der Verwertungsgesellschaft des Hessischen Rundfunks (HR) recht.

Der hatte sich gegen die Ausstrahlung einer 20-sekündigen Sequenz vom «Spontan-Jodeln» bei «TV Total» gewehrt. Mit der Übernahme habe Raab Urheberrechte des HR verletzt, urteilte das Gericht. Begründet wurde dies so: Raab habe nur auf die unfreiwillige Komik der Szene hingewiesen, aber kein eigenes «Werk» geschaffen. Auch von einer Parodie könne keine Rede sein, heißt es in dem Urteil. (Az: I ZR 42/05 vom 20. Dezember 2007). Raabs Produktionsfirma muss nun die geforderten Lizenzgebühren von 1.278,23 Euro zahlen.

In dem Spot aus der Regionalsendung «Landparty in Hüttenberg» wollte ein Reporter eine Passantin zum «Spontan-Jodeln» animieren. Raab präsentierte die Szene dann bei «TV Total» mit eigener An- und Abmoderation («Ja, da muss man erst mal drauf kommen oder?»). Das allein genüge aber nicht den Anforderungen an ein «selbstständiges Werk». Mit dem Urteil dürfte nun ein Präzenzfall geschaffen worden sein. Der Kölner Medienrechtsanwalt Christian Solmecke glaubt denn auch laut der Nachrichtenagentur dpa, dass weitere Sender Lizenzgebühren von Raab verlangen werden. Allerdings müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, inwieweit sich Raab mit den Ausschnitten auseinandergesetzt habe, heißt es in einer Mitteilung der Kanzlei. (dpa/AP/nz)

 
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